Darin sei von drei Ursachen die Rede, wovon jede für sich, angeblich keinen Fisch hätte umbringen können. Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln komme jedenfalls als Todesursache nicht in Betracht, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt, Herbert Potzel. Obwohl Rückstände davon in einer Fischprobe gefunden wurden. Die gefundene Menge soll zwar dreimal so hoch gewesen sein, wie erlaubt. Einen Fisch umbringen hätte sie aber nicht können.