Großvater missbraucht seine Enkelin

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Wegen sexuellen Missbrauchs seiner sechsjährigen Enkeltochter hat das Amtsgericht Bayreuth einen 66-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monate verurteilt. Der Mann hatte sich vier Monate lang an dem Mädchen vergangen. 13 Fälle, darunter drei des schweren Missbrauchs, konnten dem Mann nachgewiesen werden.

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter hat das Amtsgericht Bayreuth einen 66-jährigen Rentner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.Foto: dpa Foto: red

Sie liebte ihren Opa. Vertraute ihm. Freute sich auf seine Besuche, weil sie mit ihm stundenlang spielen konnte. Er hat ihr Vertrauen zutiefst missbraucht. Hat sie sexuell missbraucht. Rund fünf Monate lang hat der 66-Jährige an seiner sechsjährigen Enkeltochter seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt. Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

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Die Sorge um die Gesundheit ihrer Tochter beendete die Missbrauchsserie eher zufällig. Die Eltern hatten im Garten ihres Hauses, das in einem Ort im Landkreis Bayreuth steht, einen Swimmingpool aufgestellt. Um ihre Tochter im Blick zu haben, installierten sie eine Kamera, die Bilder auf das Tablet sendete. An einem heißen Sommertag im August, nach schweißtreibenden Renovierungsarbeiten, suchen Eltern, Tochter und Opa Abkühlung im Pool. Während die Eltern sich zum duschen zurückziehen, bleibt der 66-Jährige mit seiner Enkelin im Wasser zurück. Als die Mutter später aus dem Küchenfenster schaut, kann sie ihre Tochter nicht sehen, bittet ihren Mann, nachzusehen. Er aktiviert das Kamerabild auf seinem Computer und erstarrt. Er will nicht glauben, was er sieht, eilt mit seiner herbeigerufenen Frau in den Garten. Dort steht sein Vater im Wasser ohne Badehose. Das Mädchen hat seinen erigierten Penis im Mund.

Fotos und ein Video

Noch am selben Tag erstatten die Eltern Anzeige bei der Polizei. Der Großvater wird verhört, gesteht alle Taten, wird verhaftet und kommt in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei rund 150 Fotos und ein Video, auf denen seine Enkeltochter nicht nur nackt zu sehen ist, sondern in eindeutig pornografischen Posen. Eine Woche nach der Entdeckung des Missbrauchs entschuldigt sich der 66-Jährige schriftlich bei den Eltern, bittet sie um Entschuldigung. Er habe alle seine Taten eingeräumt, sagt sein Anwalt Karsten Schieseck, um seiner Enkelin die Aussage vor Gericht zu ersparen. Die Verletzungen der Kinderseele kann er damit nicht ungeschehen machen. Sie sei sehr still geworden in den letzten Monaten, sagt ihre Mutter im Zeugenstand. Über das Geschehen, über die Taten habe sie nie gesprochen. Sie sei sehr anhänglich geworden, verfolge ihre Eltern auf Schritt und Tritt und betone immer wieder, dass sie nicht von ihnen weg wolle. Wahrscheinlich, aber das lässt sich in der Verhandlung nicht klären, hätte ihr Opa sie erpresst. Dass sie niemandem etwas erzählen dürfe, weil sie sonst ihre Eltern verlassen müsse.

Keine pädophile Neigung

Der Angeklagte, der der Verhandlung mit gesenktem Blick und abgewandt von seiner Familie folgt, kann sich sein Verhalten nicht erklären. Der seit 2011 verwitwete Mann führte ein ganz normales Sexualleben, zeigt keine Persönlichkeitsstörungen und keine Anhaltspunkte für pädophile Neigungen, auch wenn diese Grenzüberschreitung passiert sei, sagte der Gutachter, der von einer „dramatischen Fehlentwicklung“ sprach. Er benötige therapeutische Hilfe, die er jedoch ablehne. „Sie müssen kräftig an sich arbeiten“, riet der Gutachter dem Angeklagten, eine Unterbringung sei aber nicht notwendig.

Keine Erklärung

Ausgerechnet am sechsten Geburtstag seiner Enkeltochter beginnt der Missbrauch. Sie wollte in ihrem Zimmer mit ihm spielen; Vater, Mutter, Kind. Tee kochen, Baby füttern und wickeln. Alles fiktiv. Warum das Kind dann plötzlich nackt ist, er sie mit einem Feuchttuch zwischen ihren Beinen abwischt? Der Angeklagte hat keine Erklärung. Nur so viel sagt er: Dass er keinerlei sexuelle Erregung verspürt habe. Auch nicht, als er sie berührt und sexuelle Praktiken an ihr ausübt, die im Samenerguss enden. Einzig zur Penetration kommt es nicht. Beim nächsten Besuch einen Monat später hält er den Missbrauch bereits mit der Kamera fest. Was er beim zweiten Mal gedacht hat? Dass er das Geschehen nie mehr rückgängig mache könne, sagt der Angeklagte. Insgesamt 13 Fälle sexuellen Missbrauchs, darunter drei schwere, listet Staatsanwalt Roland Köhler auf, der eine Freiheitsstrafe von vier Jahren fordert.

Die Argumente seines Verteidigers zielen in eine Richtung: Bewährung. Sein Mandant habe Reue gezeigt. Die Taten umfänglich gestanden, um dem Mädchen die Aussage zu ersparen. Er habe sich entschuldigt und finanzielle Wiedergutmachung angeboten. Klar sei, dass er das Vertrauen des Mädchens, dessen Zukunft ungewiss sei, ausgenutzt habe. Aber er sei kein Krimineller. Schieseck plädiert für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Reue gezeigt

Es handle sich zum Teil um gravierende sexuelle Straftaten, betonte Vorsitzender Richter Alois Meixner, der eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängte. Dem Angeklagten werde zugute gehalten, dass er nicht vorbestraft sei, Reue gezeigt hätte und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen werde. „Sie hätten ein liebevoller Großvater sein können, das Talent haben sie dazu“, sagte Meixner. Aber statt die Familie zu stützen, hätte er sie kaputtgemacht und dem Mädchen eine Hypothek fürs Leben mitgegeben. Meixner: „Das Geschehen und seine Auswirkungen hat das Potential dazu, eine Familie zu zerstören.“ In der Zwischenzeit ist die Familie um ein zweites Kind gewachsen.