Große Befragung Halbzeit beim Mikrozensus

Es ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auch 130.000 Bürger in Bayern werden befragt – die Hälfte ist geschafft. Das ist zu tun, wenn man ausgewählt wird.

Auch Daten über Familien sind Teil des Mikrozensus. Foto: Silvia Bulat/dpa

Der jährliche bundesweite Mikrozensus soll wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung liefern. Die Ergebnisse sollen helfen, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. Allein in Bayern werden dafür rund 130.000 Bürgerinnen und Bürger befragt.

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Bei rund der Hälfte ist das mittlerweile geschehen, meldet die Stadt Bayreuth. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65.000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. Wichtig: Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen. Seine Daten unterliegen der Geheimhaltung.

Qualitativ hochwertige Daten

Ziel sind qualitativ hochwertige Daten, denn nur mit denen können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Außerdem lassen sich so auch langfristige Entwicklungen beobachten: So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass diese in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. Und Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

So läuft die Mikrozensus-Erhebung ab

Die Auswahl der Haushalte, die befragt werden, erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- beziehungsweise Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Schriftliche Aufforderung

Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.

Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130.000 für den Mikrozensus 2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Mehr als die Hälfte der Befragten nahm an einem Telefoninterview teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied sich für die Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet dagegen immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands, findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle zehn Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden etwa 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

INFO: Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Interessierte unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html