Damit bekräftigt Thomas Zimmer die Aussage des Präsidenten des ZDH, Hans Peter Wollseifer, der diese Einigung als starkes Signal für die Qualität und die Qualifikation im Handwerk bezeichnete. „Besonders froh bin ich, dass neben der Gefahrengeneigtheit des jeweiligen Gewerks auch der Kulturgüterschutz als Kriterium anerkannt und angelegt wurde“, ergänzt Zimmer. Die Politik ist demnach in weiten Teilen der Argumentation des Handwerks gefolgt, das den Meisterbrief als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks sieht, der höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung sichert. Im Gesetzentwurf sollen diese zwölf Gewerke für eine Rückkehr zur Meisterpflicht vorgeschlagen werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.