Vor der Abstimmung gab es in der Sitzung der Kulturwerkstatt Morschreuth einige Stimmen, die Bedenken an diesen Grundsteuerhebesätzen äußerten – beziehungsweise darum warben. „Grundsätzlich wird Aufkommensneutralität angestrebt“, gab Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG) vor. „Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund verschobener Kommunalfinanzen und mit Blick auf die Zukunft möglicherweise Mehreinnahmen erzielt werden können“, gab er in die Beratung. Der derzeit geltende Hebesatz von 480 Prozentpunkten wurde im Jahr 1999 festgelegt. „Derzeit beträgt der Rücklauf vom Finanzamt Forchheim rund 85 Prozent der Steuerfälle und es sind bei den eingereichten Erklärungen aufgrund von Einsprüchen auch Änderungen zu erwarten“, zeigte der Rathauschef auf. „Deshalb wird davon ausgegangen, dass die endgültige Höhe der Summe – Grundsteuer A und B zusammengefasst – aller Messbeträge nach neuem Recht erst Mitte des nächsten Jahres 2025 einigermaßen feststehen wird“, so Zimmermann.