Eine Verbüßung von nur 15 Jahren wäre für die Taten unangemessen, sagte der Richter. An den Angeklagten gewandt fügte er hinzu: "Sie haben mit einer jahrzehntelangen Freiheitsstrafe zu rechnen und werden dabei genug Zeit haben, sich zu vergegenwärtigen, dass Sie nicht nur Ihre Familie umgebracht, sondern darüber hinaus unermessliches Leid über ihre Eltern und Schwiegereltern gebracht haben."
Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen. Im Prozess hatte der in Kirgisistan geborene Deutsche, der mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam, geschwiegen.