Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Vorgang, den Juristen «Ersitzung» nennen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) wird «eine bewegliche Sache» zum Eigentum, wenn man sie zehn Jahre am Stück besitzt. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur, wenn dem Besitzer klar sein musste, dass ihm die Sache nicht rechtmäßig gehört.