Härtere Strafen gefordert
"Ich hätte niemals gedacht, dass es so etwas von mir gibt", kommentierte die Youtuberin Mrs. Bella einen Deepfake-Porno, den sie Ende letzten Jahres von sich entdeckte und mittlerweile aus dem Netz entfernen lassen konnte. "Ich würde mir wünschen, dass das viel, viel härter bestraft wird."
Auch HateAid fordert in der Petition, den strafrechtlichen Schutz zu verbessern. "Die Erstellung eines solchen Deepfakes von einer Frau ist aktuell per se gar nicht strafbar", sagte Juristin Ballon. Erst die Verbreitung des Materials könne strafbar sein. Dafür bediene man sich aber an Tatbeständen, die nicht dafür gemacht seien und als Bagatelldelikte betrachtet werden. Auch der Deutsche Juristinnenbund stellte in seinem Policy Paper "Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt" von Juni dieses Jahres fest, dass das Thema im deutschen Strafrecht lückenhaft und unsystematisch geregelt sei.
Auch auf EU-Ebene ein Thema
Das Justizministerium hält dagegen: "Das geltende Strafrecht kann den missbräuchlichen Einsatz solcher Deepfakes in der Regel hinreichend erfassen", teilte eine Sprecherin mit. Auf EU-Ebene werde derzeit eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verhandelt, die sich auch mit der Strafbarkeit von Deepfakes befasse. Nach den Verhandlungen werde man prüfen, inwiefern noch weiterer Umsetzungsbedarf im deutschen Recht bestehe.
Zum geforderten Verbot der Deepfake-Technologie teilte ein Sprecher des Digitalministeriums mit, dass dies nicht vorgesehen sei. Das Ministerium unterstütze jedoch den Appell von HateAid an die Betreiber der Stores, den Apps zu verbieten, aktiv eine missbräuchliche Nutzung für Nacktaufnahmen zu bewerben. Allgemein verpflichte seit August der Digital Services Act der EU sehr große Plattformen - darunter Facebook, Google und Amazon - dazu, gegen illegale Inhalte, Desinformation und auch Deepfakes vorzugehen.
Der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg beobachtet, dass Deepfake-Technologien im kriminologischen Kontext immer relevanter werden. Er hat eine weitere Idee, um dem Missbrauch der Apps vorzubeugen: "Es könnte bereits eine erste Schutzmaßnahme darstellen, dass man nur Bilder von der Person, die in dem Moment das Programm auch benutzt, einsetzen darf." Außerdem sei digitale Bildung ein entscheidender Faktor. "Wir müssen vor allem auch Minderjährigen vermitteln, dass prinzipiell jedes Video oder Bild im digitalen Raum ein Fake sein kann. Wir müssen die Bevölkerung generell über solche Entwicklungen aufklären. Da ist noch viel zu tun."