Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass "Neuschwanstein" kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer "Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung". Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von "Neuschwanstein" im Hotelnamen sei eine "Unternehmenskennzeichenverletzung".