Bei der Verhandlung las Richter Bellin die Mails vor. Einmal hielt er inne und fragte in die Runde: "Ist das jetzt eine Pauschalannahme - alles, was kommt, kaufe ich? Da kann man drüber nachdenken."
Ist das ein Kaufvertrag?
Pure Fashion bekam im März 2020 doch nicht den Zuschlag, so zumindest sieht es das Ministerium. Es argumentierte, dass die Firma nicht seriös sei und wohl eine "mangelnde Bonität" habe. Diese Begründung ist erstaunlich, da das Ministerium wenig später doch noch Schutzausrüstung bei Pure Fashion kaufte. "Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist, über die man unsere Mandantin noch dazu nie informierte", sagt Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geissler.
Er moniert zudem mangelnde Kommunikation des Ministeriums. So habe er schon vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro gemacht, aber nie eine Antwort bekommen. "Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu."
Rolle einer Schweizer Firma mit CSU-Kontakten
Im Gegensatz zu Pure Fashion bekam eine Schweizer Firma einen großen Auftrag, obwohl deren Angebot teurer war. Die Tochter eines früheren CSU-Politikers war hierbei Vermittlerin gewesen. Über CSU-Kanäle landete das Angebot der Schweizer Firma direkt bei Spahn, wie aus dem Maskenaffäre-Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) von 2025 hervorgeht. "Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte", sagt Pure-Fashion-Anwalt Geissler.
Spahn ist inzwischen Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Fraktionssprecher sagt, Spahn weise "spekulative Unterstellungen" zurück. "In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen."
Beim Urteilstermin im Juli könnte das Gericht der Klage stattgeben, sie abweisen oder einen sogenannten Beweisbeschluss treffen. Dann würden Zeugen geladen. Einer davon wäre aller Voraussicht nach: Jens Spahn.