Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem gegnerischen Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.