Die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, sei kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention, befand die Mehrheit der 17 Richter des EGMR am Freitag in Straßburg.
Gerichtshof billigt Sterbehilfe für Querschnittsgelähmten
Redaktion 05.06.2015 - 11:51 Uhr