Gerichtsentscheidung zur Nürnberger S-Bahn vertagt

Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Wer sitzt künftig bei der Nürnberger S-Bahn am Hebel - die britische National Express oder die Deutsche Bahn? Das muss das Oberlandesgericht München entscheiden. Doch die Kammer will sich bei ihrem Urteil Zeit lassen.

 
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Im Rechtsstreit über den künftigen Betreiber der Nürnberger S-Bahn gibt es keine schnelle Entscheidung. Das Oberlandesgericht München will sich für sein Urteil Zeit nehmen. „Die Vielfalt der Probleme verbietet, dass wir gleich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zum Auftakt am Donnerstag.

Es geht um die Frage, ob das britische Unternehmen National Express die Nürnberger S-Bahn von 2018 an betreiben darf. Die Deutsche Bahn streitet vor Gericht um den „Milliardenvertrag“ mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), die den S-Bahn-Betrieb Anfang des Jahres an National Express vergeben hatte. Die Vergabekammer Südbayern untersagte den Zuschlag an die Briten später. Dagegen legten BEG und auch National Express Beschwerde ein.

Der Knackpunkt ist, ob National Express seine finanzielle Leistungsfähigkeit für den Auftrag ausreichend nachgewiesen hat. Nach Auffassung der Bahn ist die britische Konkurrenz finanziell nicht leistungsstark genug und hätte vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Die Vergabekammer Südbayern hatte sich dem angeschlossen. Die Bahn bezeichnet die Offerte von National Express als unzulässiges „Unterkostenangebot“. Die britische Muttergesellschaft des Unternehmens hatte zwar eine schuldrechtliche Erklärung abgegeben, ihre Haftung jedoch auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag beschränkt.

Die Bahn, die bisher das Nürnberger Netz betreibt, macht dagegen geltend, laut den vorgegebenen Kriterien seien sämtliche Risiken und Verpflichtungen abzusichern. Von einer Beschränkung sei in den Teilnahmebedingungen nicht die Rede. Sie beklagt daher einen Wettbewerbsnachteil, weil ihr Konkurrent im Haftungsfall die Haftungssumme begrenzen könne. Dem hatte sich die Vergabekammer angeschlossen.

Der OLG-Senat hat über diese Frage bereits „nachgedacht“ und überlegt sich, „der Vergabekammer hier nicht zu folgen“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Er warnte zudem vor der Erwartung, sein Senat werde über den besten Eisenbahnbetreiber entscheiden: „Es geht um komplexe Rechtsfragen“, sagte Steiner.

Die überraschende Vergabe des großen S-Bahn-Netzes an eine Privatfirma im Februar war bei Politik und Gewerkschaften in der fränkischen Metropole auf Kritik gestoßen. National Express soll die S-Bahn bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2030 betreiben. Das Unternehmen wäre damit der erste private Betreiber eines größeren S-Bahn-Netzes in Deutschland. Von einem Wechsel wären schätzungsweise 500 bis 700 Beschäftigte betroffen.

dpa

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