Gerichtsentscheidung Eichelberg: Planung ist rechtskonform

Das Baugebiet am Eichelberg und am Panoramaweg hat die Bayreuther Verwaltung und den Stadtrat sieben Jahre lang beschäftigt. Jetzt ist der Weg zur Bebauung offensichtlich frei. Endgültig.

 
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Die Befürchtungen der Anwohner waren groß, was das neue Baugebiet am Eichelberg alles für Folgen haben könnte. Foto: Eric Waha

Der vom Stadtrat Ende Juni vergangenen Jahres abschließend gebilligte Bebauungsplan Wohngebiet Am Eichelberg/Panoramaweg bleibt rechtsgültig. Das teilt die Stadtverwaltung am Montag mit. Wie es in einer Mitteilung von Pressesprecher Joachim Oppold heißt, habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach „jetzt den Antrag eines Grundstückseigentümers auf Unwirksamkeit des Bebauungsplans abgelehnt“. Der Antragsteller sei Eigentümer „von im Plangebiet gelegenen und an das Plangebiet angrenzenden Grundstücken“.

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Fehlerhafte Entwässerung?

Laut Oppold hatte der Anwohner unter anderem „eine fehlerhafte beziehungsweise unzureichende Entwässerungsplanung und eine unzureichende Verkehrserschließung für das neue Wohngebiet angeführt und beantragt, den Bebauungsplan vorläufig außer Kraft zu setzen“. Der Verwaltungsgerichtshof komme in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, „dass der Antrag unbegründet ist und lehnt ihn daher ab. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar“. Bereits im August 2023 hatte der Petitionsausschuss des Landtags die von mehreren Anwohnern eingereichten Beschwerden gegen die Bauleitplanung der Stadt für das neue Wohngebiet abgewiesen.

Sieben Jahre lang Ringen

Um das Wohngebiet am Eichelberg war sieben Jahre lang gerungen worden. Die Bürgerinitiative, die sich gegen Flächenfraß und für mehr Augenmaß eingesetzt hatte, hatte eine deutliche Reduzierung der Baugrundstücke erreicht. Letzter strittiger Punkt: Die Drehung des Südfingers des Baugebiets um 90 Grad, was der Stadtrat letztlich auf Empfehlung der Verwaltung abgelehnt hat.