Gericht verschiebt Entscheidung über Sicherungsverwahrung für einen Verurteilten Galgenfrist für einen Gewalttäter

Von Manfred Scherer

Es wird kein frohes Weihnachten für Temur K. Der 39-Jährige sitzt zurzeit im Knast, weil er vor vier Jahren einen Mann fast totgetreten hatte. In zwei Jahren wäre seine Strafe abgesessen, jedoch: Danach droht ihm die Sicherungsverwahrung. Daran hat auch eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht nichts geändert - im Gegenteil: K.'s Alptraum wurde schlimmer.

Eine Galgenfrist bekam ein vielfach vorbestrafter Gewalttäter: Bei seiner Verhandlung vor dem Landgericht gab es keine Entscheidung, ob gegen den Mann Sicherungsverwahrung angeordnet wird oder nicht. Foto: Archiv dpa, Sven Hoppe Foto: red

Es sah sehr nach einem Tötungsversuch aus, was Temur K. Mitte Dezember 2012 in einer Wohnung in Kulmbach mit einem Bekannten tat. Er schlug auf dem Mann erst einen Stuhl kaputt, danach trat er ihn so sehr mit den beschuhten Füßen, dass die Rippen des Opfers reihenweise gebrochen wurden. Abgebrochene Rippen verletzten die Lunge. Tritte gegen den Kopf verursachten einen Jochbeinbruch und eine Hirnblutung. Bei der Tat war Temur K. stark betrunken.

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Alkohol, Drogen, Gewalt, immer wieder Knast

Wie so oft vorher in seinem Leben. Alkohol und Drogen machten den Mann vielfach zum Gewalttäter. Die Verurteilung durch das Landgericht Bayreuth im Dezember 2012 war die letzte in einer langen Reihe. Temur K. hatte – vermeintlich – Glück mit dem Richterspruch. Kein Tötungsdelikt, befanden die Richter. Obwohl viel für eine Tötungsabsicht gesprochen habe. Aber ein Rücktritt vom Versuch des Totschlags könne nicht ausgeschlossen werden. Der Treter hatte damals selbst den Rettungsdienst gerufen.  So sprach das Landgericht den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und brummte ihm sechs Jahre Haft auf.

Eine tickende Zeitbombe

Und hier kommt das Aber: Wegen seiner vielen Vorstrafen wurde Temur K. als gefährlich eingestuft, als tickende Zeitbombe. Er würde wieder gewalttätig, falls er herauskommt, wieder Alkohol oder Drogen nimmt. Deshalb hängte das Landgericht – bildlich gesprochen – über den Kopf des Verurteilten ein großes Damoklesschwert: Das Gericht behielt sich die Sicherungsverwahrung für Temur K. vor. Sicherungsverwahrung hieße: Nach Verbüßung der sechs Jahre käme der Verurteilte so lange nicht frei, wie er als gefährlich gilt. Das Gericht gab ihm gleichzeitig die Möglichkeit, daran zu arbeiten, dass das Schwert nicht heruntersaust. Die Chance bestand in Form einer Drogentherapie im Bayreuther Bezirkskrankenhaus. Abstinent und nüchtern wäre der Mann nicht so gefährlich, dass man die Gesellschaft vor ihm schützen muss.

Die Therapie wurdeabgebrochen

Doch nach 20 Monaten in der Alkohol- und Drogentherapie brannten dem Verurteilten wegen einer Nichtigkeit die Sicherungen durch. nach eigenen Worten geriet er mit einem anderen Insassen, der sich nach einem Freigang mit seinem Drogenkonsum brüstete, in Streit.  So endete die Therapie. Der Verurteilte wurde ins Gefängnis nach Straubing gebracht.

Dort benahm er sich ordentlich. „Ich kann nichts Schlechtes über ihn sagen“, sagten Bedienstete der Haftanstalt, die das Landgericht zur Verhandlung jetzt geladen hatte – zwei Jahre vor Ablauf der Haftzeit sollte entschieden werden, ob die vorbehaltene Verwahrung angeordnet wird oder nicht.

Im oberen Bereich der Psychopathenskala

Doch die Frage wurde nicht beantwortet. Der Verurteilte beteuerte, er wolle sich ändern, an sich arbeiten. Seit wenigen Wochen bekommt er Einzeltherapie, nachdem er eine solche zunächst abgelehnt hatte. In der Straubinger Haftanstalt hat der Mann keine Arbeit. Er sitzt täglich meist in der Zelle, schaut Fernsehen und wartet auf die Hofgänge. In seiner Akte steht ein Gutachten, das ihn im oberen Bereich der Psychopathenskala einstuft.

Ein berühmter Gutachter ist skeptisch

Der Prozess kreiste um die Frage: Kann der Verurteilte sich bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung Ende 2018 noch so ändern, dass er keine tickende Zeitbombe mehr ist? „Ich erwarte das nicht, auch wenn ich nicht in die Zukunft blicken kann“, sagte Professor Norbert Nedopil, ein berühmter Psychiatrieprofessor.  Laut Nedopil ist die Zeitspanne für eine erfolgreiche Therapie des Verurteilten bis zur Haftentlassung zu kurz. Das Damoklesschwert senkte sich weit herunter.

Doch der Verteidiger Adam Ahmed erreichte einen Aufschub der Entscheidung, weil er die Anhörung weiterer Zeugen beantragte. Die sollen aussagen, dass die erste erfolglos erscheinende Therapie seines Mandanten nicht durch dessen Schuld abgebrochen worden sei. Weil die Ladung dieser Zeugen über die Weihnachtszeit und etwaige weitere Prozesstermine innerhalb notweniger Fristen  mit dem Terminplan von Professor Nedopil nicht kompatibel sind, musste das Gericht das Verfahren aussetzen.