Jahrelang waren Kopftücher von muslimischen Lehrerinnen in Deutschland ein Reizthema. Dann machte das Bundesverfassungsgericht damit Schluss und entschied, dass ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen unzulässig ist. Nun könnten die Kopftücher auch in die Gerichtssäle einziehen: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Donnerstag festgestellt, dass auch bayerischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch nicht untersagt werden darf.