Das Urteil für einen Jäger wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg zurückgenommen, teile ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil der 1. Strafkammer vom 16. Dezember 2024 habe daher seit vergangenem Mittwoch Bestand. Zuvor hatten Medien berichtet.