In der mündlichen Verhandlung hatte der Senat bereits deutlich gemacht, in welche Richtung er tendiert. "Es macht keinen Sinn, bei geringer Überschreitung der Grenzwerte Fahrverbote auszusprechen, und nach einem halben Jahr, wenn das Ziel erreicht ist, muss das Verbot wieder aufgehoben werden", sagte Seibert.
Für Autofahrer, die sich ein neues Fahrzeug kaufen mussten, sei das nicht hinnehmbar. Am Sinn von Grenzwerten habe das Gericht keinen Zweifel. "Grenzwerte sind geltendes Recht", sagte der Verwaltungsrichter. Behörden müssten nicht zwingend Fahrverbote anordnen. Aber sie müssten begründen können, warum sie es nicht tun.
Und das Gericht signalisierte auch, wo es eine Schmerzgrenze sieht. Sollten die Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel weiterhin mit mehr als 10 Prozent überschritten werden, seien Fahrverbote kaum mehr zu vermeiden.
Die Stadt Aachen hatte in der mündlichen Verhandlung berichtet, was zuletzt gemacht wurde, um die Werte einzuhalten. So waren Busse umgerüstet worden, und der Individualverkehr mit Autos sollte über eine bessere Lenkung zum Beispiel in die Parkhäuser minimiert werden.
Die DUH kritisierte diese Maßnahmen als unzureichend. Zuletzt gab es an den Hauptbelastungsstellen in Aachen Messwerte von 49 bis 51 Mikrogramm pro Kubikmeter. Im Gegensatz zu den Stadtvertretern geht die DUH nicht davon aus, dass diese Werte kurzfristig sinken.
Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte (NO2) sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Auch Berlin will voraussichtlich noch in diesem Jahr in einigen Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen.