Das geplante, 20 Hektar große Industriegebiet „Thurnau Ost II-C“ kann voraussichtlich ab dem Frühjahr bebaut werden. Der Marktgemeinderat wies auf seiner jüngsten Sitzung die Einwände von Behörden und Verbänden fast immer einstimmig zurück.
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Bürgermeister Martin Bernreuther (CSU) kündigte an, die Einwände von Privatpersonen bei der nächsten Sitzung im Januar 2016 im Gremium zu behandeln. Zuvor will er sich mit den Grundstücksbesitzern treffen, um die Ausweisung gemeinsam umzusetzen. Von den 35 angeschriebenen „Trägern öffentlicher Belange“, also Behörden und Verbände, hatten 17 konkrete Einwände erhoben.
Der Bayerische Bauernverband forderte einen schonenden Umgang mit Grund und Boden, der Landwirtschaft werde rund 20 Hektar Fläche entzogen. Der Marktgemeinderat wies diesen Einwand mit dem Hinweis auf eine hohe Bebauungsdichte, einen geringeren Landverbrauch durch den Verzicht auf Straßen und die Nutzung von innerörtlichen Grundstücken für Gewerbeansiedlung einstimmig als unbegründet zurück.
Die Regierung von Oberfranken in Bayreuth forderte eine Begründung für die Ausweisung dieser großen Industriefläche. Die Behörde sah die vorhandenen Areale als ausreichend an und forderte ebenfalls einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Architekt Berthold Hofmann, der im Auftrag der Gemeinde in der Sitzung zu den Einwänden Stellung nahm, nannte den sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Ortskern vorbildlich und verwies hier auf die Nutzung des ehemaligen Bahnhofgeländes. Allerdings sei auf solchen Flächen im Ort keine Industrieansiedlung möglich. Die Entwicklung könne sich nicht auf bestehende Betriebe beschränken. Er bezifferte die reine Gewerbefläche auf 17,2 Hektar plus 2,9 Hektar Ausgleichsfläche. Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen einstimmig zu. Das neue Industriegebiet soll in drei Bauabschnitten je nach Nachfrage Zug um Zug erschlossen werden. Für die Lärmbelastung sind Grenzwerte am Tag und bei Nacht festgelegt. Die Menge des Niederschlagwassers soll durch Rückhaltebecken, wasserdurchlässige Bodenbefestigung und Zisternen begrenzt werden.