Gemeinderat Eckersdorf will keine weiteren Windräder

Manfred Scherer

Ärger in der Vergangenheit, ein übererfülltes Energie-Soll: Das sind zwei der Argumente, mit denen der Eckersdorfer Gemeinderat weitere Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ablehnt.

 
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Die Windkraftanlage Vogelherd oberhalb von Busbach und Eschen soll die einzige ihrer Art im Gemeindegebiet Eckersdorf bleiben, meint der Gemeinderat. Foto: sche/Manfred Scherer

Dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag mit dem Thema befasst, liegt an einem Angebot des regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost. Der verband sammelt bis zum Jahresende Vorschläge, an welchen Stellen in den Gemeindegebieten Windkraftanlagen in Frage kommen – so genannte „Vorranggebiete.“ Damit will der Planungsverband in seinem Bereich insgesamt 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft ausweisen. Hintergrund ist die Aufhebung der sogenannten 10H-Regel vor kurzem.

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Für die Diskussion im Gemeinderat hatte die Verwaltung Zahlen vorgelegt: Im Gemeindegebiet werden rechnerisch bereits etwa 374 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien produziert. Hinzu kommt, so ein mit Zustimmung aufgenommener Einwand von Gemeinderat Winfried Parchent, ein großer Teil durch Biomasse aus der Landwirtschaft. Die Fläche für Windkraft beträgt zurzeit 2,51 Prozent, so die Zahlen der Verwaltung. Und noch etwas legte die Verwaltung vor: Einen Auszug aus dem Energieatlas Bayern, demzufolge es neben dem bereits mit Windrädern bebauten gebiet am Vogelherd zwischen Busbach und Eschen noch drei Gebiete im Gemeindebereich gibt, die für Windkraft geeignet seien: Ein Gebiet nördlich der Außenortsteile Schanz und Oberwaiz, ein Gebiet westlich von Tröbersdorf und ein gebiet südlich des Kreisverkehrs am Abzweig der Staatsstraße 2186 von der Bundesstraße 22.

Die Diskussion begann mit einer klaren Stellungnahme von Bürgermeisterin Sybille. Sie verwies auf eine Diskussion in den sozialen Netzwerken. Schon im Vorfeld der Sitzung seien dort unzutreffende Behauptungen aufgestellt worden, dass die Gemeinde neue Windräder bauen wolle. Das Gegenteil sei der Fall: „Ich würde einer Erweiterung Vogelherd nie zustimmen.“ Nicht nur Pichl erinnerte an den Ärger, den die Windkraftanlage Vogelherd vor allem in Busbach verursacht hatte. Reinhardt Schmidt sagte: „Wir haben damals geschlafen“- Pichl hielt dagegen: „Wir wurden hintergangen.“

In der Diskussion, ob die Gemeinde weitere mögliche Vorranggebiete vorschlagen wolle, wurde das übererfüllte Energiesoll zum Kernargument. Nun seien erst mal andere am Zug. Städte etwa, die große Möglichkeiten für Dachfotovoltaik hätten, meinte etwas Klaus Dieter Vogel. Winfried Parchent sagte: Das Gebiet Vogelherd sei ausgelastet, die anderen drei Gebiete kämen für ihn nicht in Frage.

In die Einigkeit des Gemeinderats mischte Verwaltungsleiter einen Wermutstropfen: der Gesetzgeber habe sich beim neuen Wind an Land-Gesetz eine Hintertür offen gelassen. Wenn das Teilflächenziel von 1,8 Prozent erreicht ist, trete im Jahr 2028 wieder die sogenannte „Privilegierung im Außenbereich“ für Windräder in Kraft, das heißt: Ab dem Zeitpunkt können sie an den Gemeinden vorbei gebaut werden. Dies kommentierte Gemeinderat Matthias Schaub mit den Worten: „Bist du nicht willig, so gebrauch’ ich Gewalt.“ Und Manfred Präcklein meinte: „Da brauchen wir gar nicht mehr weiter reden.“

Nach ausführlicher Diskussion war sich der Gemeinderat einig: Innerhalb des Gemeindegebiets soll es keine neuen Windkraftanlagen geben. Vielmehr seien nun auch andere Gemeinden am Zug, oder wie Verwaltungsleiter Brosig es formulierte: „Man kann nur hoffen, dass andere Gemeinden auch so fleißig sind wie wir.“

Aus allen Fraktionen kam erneut der Aufruf an Hauseigentümer, Solar- oder PV-Anlagen zu installieren.