Auch Richter aus Hof oder Bamberg könnten Bayreuther Vereine bedenken. Weil das Landgericht Bayreuth aber auch noch eine zweite Liste führen muss – diejenige, auf der die Geldbeträge stehen, die den regionalen Vereinen zugewiesen wurden – sei das Gericht darauf angewiesen, diese Information von den Vereinen selbst zu bekommen.
Richter: Das ist keine Gängelei, sondern Fürsorge
„Das klingt für die Vereine vielleicht wie Gängelei“, räumt Haseloff ein. Der Brief, der bei den Sportvereinen für so viel Ärger sorgte, habe aber letztlich keinen anderen Grund gehabt, als die Vereine an diese Pflicht zu erinnern. Köhler sei damit letztlich seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinen nachgekommen. Denn wer nicht meldet, fliegt von der Liste. Auch dies hat sich seit 2008 nicht geändert.
Die Entscheidung der Richter bleibt frei
Ob das für die Sportvereine schlimm wäre – die sich alle zwei Jahre darum kümmern müssen, auf der Liste zu bleiben, offensichtlich aber nie oder äußerst selten mit Geldauflagen bedacht werden – ist die Frage. Franken, der Vorsitzende der Kegler, wird sich in jedem Fall auch weiterhin darum bemühen, auf der Liste zu bleiben.
Weil er der Meinung ist, dass beispielsweise eine Geldauflage wegen unerlaubten Waffenbesitzes bei einem Schützenverein, in dem die Mitglieder einen sorgsamen und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen erlernen, gut aufgehoben wäre. Vielleicht überzeugt er mit dieser Argumentation ja eines Tages einen Richter. Deren Entscheidung bleibt frei.
Hintergrund: So kommen Vereine auf die Liste:
Damit ein Verein die Chance hat, auf der regionalen Liste gemeinnütziger Einrichtungen zu stehen, muss er eine gültige Bescheinigung vorlegen, mit der das zuständige Finanzamt attestiert, dass dem Verein Steuervergünstigungen gewährt werden. Aus dieser Bescheinigung muss auch ersichtlich sein, welche Zielsetzung der Verein hat.
Außerdem müssen sich die Vereine dazu verpflichten, über die Höhe und die Verwendung der Geldbeträge, die sie vielleicht erhalten, Rechenschaft abzulegen. Und, sollte dies tatsächlich der Fall sein, deren Eingang zu überwachen sowie dem zuständigen Gericht darüber zu berichten. Außerdem müssen sie mit einer Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden sein.
Von der Liste fliegt, wer die jährliche Meldung über Zuwendungen versäumt – auch wenn er nichts erhalten hat, wer seine Gemeinnützigkeit verliert und wer zwei Jahre lang kein Geld zugewiesen bekam – außer, er stellt einen Antrag, um auf der Liste zu bleiben, unter all den oben genannten Bedingungen. Es gibt überregionale Listen, die bei den Oberlandesgerichten geführt werden, und regionale Listen bei den Landgerichten.