Geld vom Gericht: Sportvereine chancenlos?

Von Renate Allwicher

Geld ohne Gegenleistung gibt es nicht oft. Gemeinnützige Vereine und Organisationen haben diese Chance. Denn wer vor Gericht steht und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, bekommt häufig eine Auflage. Manchmal Arbeitsstunden. Manchmal eine Geldbuße. Dieses Geld dürfen die Richter Vereinen zuweisen. Gut 250.000 Euro sind das jedes Jahr allein vom Landgericht Bayreuth.Die Vereine müssen sich lediglich auf eine Liste eintragen lassen und ihre Gemeinnützigkeit beweisen. Alle zwei Jahre wieder. Auch Sportvereine bemühen sich darum – bekommen aber in der Regel nichts. Nun wurden sie dazu aufgefordert, jährlich Bericht zu erstatten, wieviel sie bekommen haben. Auch, wenn das nichts war. Ihrem Ärger darüber machten sie bei der Versammlung des Stadtsportverbandes Luft. Ohne Grund, findet Clemens Hasloff, Richter am Landgericht. Das sei nämlich schon immer so gewesen – das Landgericht wollte sie nur daran erinnern.

Geld aus gerichtlichen Auflagen ist geschenktes Geld für gemeinnützige Vereine und Organisationen. Bedacht werden meist justiznahe Einrichtungen. Sportvereine gehen in der Regel leer aus. Fühlen sich aber durch vermeintlich neue und unsinnige Pflichten gegängelt. Foto: Archiv/dpa Foto: red

Richter und Staatsanwälte haben grundsätzlich die Möglichkeit, Geldauflagen an gemeinnützige Vereine zu vergeben. Dabei sollen sie Vereine, die dem Opferschutz dienen oder im Bereich der Jugend-, Sucht- oder Bewährungshilfe tätig sind, vorrangig bedenken, erklärt Haseloff, der beim Landgericht Bayreuth für die Pressearbeit zuständig ist. Als Hilfsmittel für Richter und Staatsanwälte wird eine Liste geführt, auf die sich Vereine und gemeinnützige Organisationen eintragen lassen können. An wen das Geld geht, entscheide letztlich aber allein der Richter oder der Staatsanwalt.

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Sportvereine bekamen in den vergangenen Jahren keinen Cent

Diese Vergabepraxis wurde in den vergangenen Jahren häufiger kritisiert. Dem System hänge ein Hauch Vetternwirtschaft an, es sei intransparent und nicht gerecht. Die Richter verwahren sich dagegen: „Kein Richter möchte sich diesem Vorwurf gegenübersehen, daher achten sie sehr genau darauf, an wen das Geld geht“, sagt Clemens Haseloff. Was allerdings wiederum zur Folge haben könne, dass das Geld immer wieder an die gleichen Organisationen geht.

Die üblichen Verdächtigen im Raum Bayreuth sind der Verein Die Fähre, die Caritas und die Diakonie. „Von insgesamt 345 903 Euro, die im Jahr 2016 vom Landgericht vergeben wurden, gingen etwa 164 000 Euro an die Fähre“, berichtet Haseloff. Caritas, Diakonie und ähnliche Organisationen hätten jeweils zwischen 20 000 und 30 000 Euro erhalten, auch das THW, das Rettungswesen, der Weiße Ring, die Geschwister-Gummi-Stiftung und die Tafel seien unter den Empfängern zu finden.

Die Gesamtsumme der Geldauflagen habe in den vergangenen Jahren immer zwischen 250 000 und 350 000 Euro gelegen. Im Jahr 2015 waren es 246 000, 2014 waren es 316 000 Euro. Sportvereine wurden in den vergangenen Jahren – Haseloff prüfte für den Kurier die Unterlagen von 2012 bis heute – nicht bedacht.

Nichts Neues - aber der Hinweis darauf sorgt für Ärger

Aktuell habe das bayerische Staatsministerium für Justiz- und Verbraucherschutz auf die Kritik an der Vergabepraxis reagiert, erklärt Haseloff. Weil es bundesweit ein paar Ungereimtheiten bei den Geldauflagen gebe, solle künftig häufiger geprüft werden, wie mit dem Geld umgegangen wird. Diese Rechenschaftspflicht der Vereine ist nichts Neues, allerdings sei sie in der Vergangenheit nur äußerst selten eingefordert worden.

Dies werde sich nun ändern und damit sich die Vereine darauf einstellen können, habe am 11. Januar Richter Roland Köhler einen Brief an all die Vereine aus Stadt und Region geschickt, die sich als Empfänger von Geldauflagen anbieten und sich zu diesem Zweck auf der Liste, die beim Landgericht Bayreuth geführt wird, eintragen ließen.

Nachweis für Nichts? "Schikanös"

Ein Brief, der Harry Franken, Vorsitzender der Vereinigten Schützengilde St. Georgen, sehr ärgerte. Vor allem der Satz: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für den Fall, dass in einem Kalenderjahr keine Zuweisungen erfolgten, dies zum 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen ist.“ Als „schikanös“ empfindet er es, auch dann Meldung machen zu müssen, wenn er kein Geld erhalten habe.

„Auch das war aber eigentlich schon immer so“, sagt Haseloff: „In diesem Brief steht nämlich im Grunde gar nichts Neues.“ Denn schon mit dem Antrag um Aufnahme auf die Liste, verpflichten sich die Vereine, über die Verwendung von Geldauflagen Rechenschaft abzulegen.

Im Wortlaut heißt dies in der Bekanntmachung des Justizministeriums aus dem Jahr 2008, dass die Vereine „[…]sich verpflichten, der Listen führenden Stelle bis zum 31. Januar für das Vorjahr unaufgefordert mitzuteilen, welche Geldbeträge ihnen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften aus dem Bereich der Listen führenden Stelle insgesamt zugewiesen worden sind.“ Ein Satz, aus dem ein Nicht-Jurist unter Umständen nicht herausliest, dass er auch Nullsummen melden muss. Genau deshalb sei darauf auch noch einmal hingewiesen worden.

Gerichte wissen nicht, wer in ihrem Bereich Geld woher erhält

Diese Auflage habe indes einen guten Grund: Die richterliche Unabhängigkeit und damit verbundene Entscheidungsfreiheit, an welche Vereine welche Geldbuße vergeben wird, könne in keiner Form eingeschränkt werden, erläutert Haseloff. Letztlich sei der Richter in seiner Entscheidung wem er welche Geldauflage zuweist, völlig frei.

Auch Richter aus Hof oder Bamberg könnten Bayreuther Vereine bedenken. Weil das Landgericht Bayreuth aber auch noch eine zweite Liste führen muss – diejenige, auf der die Geldbeträge stehen, die den regionalen Vereinen zugewiesen wurden – sei das Gericht darauf angewiesen, diese Information von den Vereinen selbst zu bekommen.

Richter: Das ist keine Gängelei, sondern Fürsorge

„Das klingt für die Vereine vielleicht wie Gängelei“, räumt Haseloff ein. Der Brief, der bei den Sportvereinen für so viel Ärger sorgte, habe aber letztlich keinen anderen Grund gehabt, als die Vereine an diese Pflicht zu erinnern. Köhler sei damit letztlich seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinen nachgekommen. Denn wer nicht meldet, fliegt von der Liste. Auch dies hat sich seit 2008 nicht geändert.

Die Entscheidung der Richter bleibt frei

Ob das für die Sportvereine schlimm wäre – die sich alle zwei Jahre darum kümmern müssen, auf der Liste zu bleiben, offensichtlich aber nie oder äußerst selten mit Geldauflagen bedacht werden – ist die Frage. Franken, der Vorsitzende der Kegler, wird sich in jedem Fall auch weiterhin darum bemühen, auf der Liste zu bleiben.

Weil er der Meinung ist, dass beispielsweise eine Geldauflage wegen unerlaubten Waffenbesitzes bei einem Schützenverein, in dem die Mitglieder einen sorgsamen und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen erlernen, gut aufgehoben wäre. Vielleicht überzeugt er mit dieser Argumentation ja eines Tages einen Richter. Deren Entscheidung bleibt frei.

Hintergrund: So kommen Vereine auf die Liste:

Damit ein Verein die Chance hat, auf der regionalen Liste gemeinnütziger Einrichtungen zu stehen, muss er eine gültige Bescheinigung vorlegen, mit der das zuständige Finanzamt attestiert, dass dem Verein Steuervergünstigungen gewährt werden. Aus dieser Bescheinigung muss auch ersichtlich sein, welche Zielsetzung der Verein hat.

Außerdem müssen sich die Vereine dazu verpflichten, über die Höhe und die Verwendung der Geldbeträge, die sie vielleicht erhalten, Rechenschaft abzulegen. Und, sollte dies tatsächlich der Fall sein, deren Eingang zu überwachen sowie dem zuständigen Gericht darüber zu berichten. Außerdem müssen sie mit einer Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden sein.

Von der Liste fliegt, wer die jährliche Meldung über Zuwendungen versäumt – auch wenn er nichts erhalten hat, wer seine Gemeinnützigkeit verliert und wer zwei Jahre lang kein Geld zugewiesen bekam – außer, er stellt einen Antrag, um auf der Liste zu bleiben, unter all den oben genannten Bedingungen. Es gibt überregionale Listen, die bei den Oberlandesgerichten geführt werden, und regionale Listen bei den Landgerichten.