Ein Aspekt, der den Windkraftgegnern um den Krögelsteiner Wolfgang Schimmel und den Fesselsdorfer Edwin Bergmann in die Karten spielt: Nach dem verlorenen Bürgerentscheid im Oktober vergangenen Jahres hat sich die Rechtslage geändert. Zwischenzeitlich ist in Bayern eine Abstandsregel für Windräder in Kraft getreten. Die besagt, dass ein Windrad mindestens den zehnfachen Abstand seiner Höhe zu Wohngebieten halten muss (10H-Regel).