Bayreuth - Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol ist ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Verkehrssicherheit und deshalb Kontrollschwerpunkt, so die Polizei in ihrem Bericht. Neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit Bußgeld, Fahrverbot und Eintrag im Fahreignungsregister werde auch die Fahrerlaubnisbehörde zur Prüfung weiterer Maßnahmen informiert.