Gefälscht und manipuliert? Bundeskartellamt nimmt Online-Bewertungen unter die Lupe

"Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Foto: Rolf Vennenbernd Foto: dpa

Viele Verbraucher verlassen sich im Internet auf die Urteile anderer Konsumenten. Doch bei den Bewertungen geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Wettbewerbshüter wollen da nicht mehr tatenlos zusehen.

 
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Bonn - Viele Verbraucher verlassen sich beim Einkauf im Internet, bei der Auswahl eines Restaurants oder sogar bei der Wahl des Arztes auf die Online-Bewertungen anderer Nutzer. Doch das ist nicht ohne Risiko.

"Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind", berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. Die Aufsichtsbehörde hat deshalb eine Sektoruntersuchung eingeleitet und will dabei zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen befragen.

"Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants vertrauen viele Verbraucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet", betonte Mundt. Doch gebe es Hinweise, dass die Bewertungen in vielen Fällen nicht authentisch seien, etwa weil sie von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende für seine lobenden Worte eine Gegenleistung erhielt, ohne dies offenzulegen.

"Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen", betonte die Behörde.

Die deutschen Verbraucherzentralen hatten bei einer Untersuchung vor einem Jahr bereits erhebliche Unterschiede in der Qualität der Bewertungsportale festgestellt. "Die Intensität der Prüfung von Bewertungen variiert zwischen den Portalen stark", betonten die Marktwächter damals. Nicht alle Portale legten den notwendigen Eifer beim Kampf gegen Manipulationen an den Tag. Dabei sei für die Verbraucher im Regelfall nicht erkennbar, wie gewissenhaft die Portale arbeiten.

"Kunden müssen sich bewusst sein, dass es keinen vollständigen Schutz vor Manipulationen von Bewertungen gibt und immer kritisch hinschauen", riet damals die Verbraucherschützerin Susanne Baumer. Ausdrücklich verlangten die Marktwächter, dass gesponserte Bewertungen, die mit Geldzahlungen, Schenkungen zu Testzwecken oder Gutscheinen belohnt wurden, klar gekennzeichnet werden müssten und keinen Einfluss auf die Gesamtbewertung des Produkts haben dürften.

Vorrangiges Ziel des Bundeskartellamts bei der Sektoruntersuchung ist es herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Fälschungen und Manipulationen sind. Nach Abschluss der Ermittlungen sollen die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser begrüßte den Vorstoß des Bundeskartellamts. Die CDU-Politikerin betonte, Manipulationen in den Portalen müssten verhindert werden. Denn Nutzerbewertungen böten vielen Konsumenten eine Orientierung für ihre Entscheidungen im Verbraucheralltag.

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