Und doch gibt es Unterschiede. Doch die wurden nicht von den Überlebenden oder den Hinterbliebenen der Opfer betont, sondern von uns, von der (west-) deutschen Gesellschaft. Wer sich mit dem Schicksal der bis weit in die neunziger Jahre abfällig als Zigeuner bezeichneten Angehörigen der Minderheiten der Sinti und Roma befasst, muss sich schämen für das Verhalten unserer als Juristen und Beamten tätigen Väter und Großväter. Machten sie schon jüdischen Überlebenden und deren Nachkommen die Ansprüche auf Wiedergutmachung fast unmöglich, versagten sie den Opfern der Sinti und Roma mit einer ungeheuerlichen Begründung jeglichen Anspruch: Sie seien nicht aus rassistischen Gründen vergast, erhängt, erschlagen oder erschossen worden, sondern weil sie asozial und kriminell seien.
Gedenkbuch Schwere Bürde
Von Gunter Becker 16.11.2018 - 18:43 Uhr