Gaspreis-Hilfen Dezember-Abschlag wird nicht Null sein

Wer glaubt, dass er wegen der staatlichen Hilfen seine nächste Gas-Abrechnung nicht zahlen muss, wird zumindest in Teilen enttäuscht sein. Wie Stadtwerke-Sprecher Jan Koch m Gespräch mit unserer Zeitung sagt, müsse man hier durchaus differenzieren.

 
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Wenn die Rädchen im Gaszähler sich drehen, wird es jetzt deutlich teurer als im vergangenen Jahr. So teuer war die Energie noch nie. Foto: picture-alliance/ dpa/Holger Hollemann

Energie kostet so viel wie noch nie: Seit Russland kein Gas mehr nach Deutschland liefert, sind die Preise für Gas und Strom an den Handelsplätzen nach oben geschossen. Die Folge: Auch die Bayreuther Stadtwerke haben ihre Strom- und Gaspreise deutlich erhöht. Jetzt allerdings soll mit der Dezember-Soforthilfe Entlastung für die Gas-Kunden kommen. Was jedoch nicht bedeutet, dass im Dezember gar keine Abschläge gezahlt werden müssen, wie Jan Koch, Pressesprecher der Stadtwerke, am Montag im Gespräch mit unserer Zeitung sagt. „Ganz so leicht ist es nicht.“

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Ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs

Die Dezember-Soforthilfe bedeute nicht, „dass vereinfacht der individuelle Dezemberabschlag komplett entfällt“, wird Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke, in einer Mitteilung zitiert. Denn: Der Gesetzgeber habe definiert, dass die Entlastung einem Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs entspricht – zu den im Dezember vertraglich gültigen Preisen.

Entlastung um 240 Euro im Schnitt

Das bedeutet: Ein Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden werde im günstigsten Tarif der Stadtwerke im Schnitt um knapp 240 Euro entlastet. Da der Entlastungsbetrag für jeden Haushalt bereits heute feststehe und nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhänge, sei es nach wie vor sinnvoll, auch im Dezember möglichst viel Gas einzusparen: „Damit im Winter genug davon für alle da ist, und um den eigenen Geldbeutel zu schonen.“

Deutlich geringer, aber nicht Null

Nach Bayers Worten werde „für den Großteil“ der Kunden „der Dezember-Abschlag zwar deutlich geringer“, aber eben nicht Null sein. Das liege auch daran, dass „Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser weiterhin anfallen“, gleichzeitig sei der „ individuell berechnete Soforthilfebetrag nicht deckungsgleich mit dem monatlichen Gasabschlag“. Wer den Stadtwerken keine Einzugsermächtigung erteilt hat, habe die Wahl: Entweder der Gasabschlag für Dezember werde regulär bezahlt, oder die Bezahlung wird für den Dezember ausgesetzt. In jedem Fall werde die Soforthilfe im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung individuell verrechnet.

Mieter bekommen Rückzahlung über Nebenkosten-Abrechnung

Wie Koch im Gespräch mit unserer Zeitung sagt, werde die Entlastung auch bei Mietern ankommen, die keinen direkten Gasliefer-Vertrag mit den Stadtwerken haben, allerdings erst mit der Nebenkosten-Abrechung, die in der Regel im neuen Jahr gemacht werde.

Für große Unternehmen gelten andere Regelungen

Neben der Soforthilfe im Dezember sollen private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen bei den Energiepreisen ab 2023 dauerhaft entlastet werden. Spätestens ab März 2023 bis April 2024 soll nach den Plänen der Bundesregierung der Preis für Gas (zwölf Cent je Kilowattstunde) und Fernwärme (9,5 Cent) für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden – für den Rest gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Für große Unternehmen gelten andere Regelungen.

Strompreis: Stadtwerke haben günstiger eingekauft

Schneller soll es bei der Strompreisbremse gehen: Voraussichtlich ab Januar 2023 soll der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das gelte nach dem aktuellen Stand für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Stadtwerke-Kunden sei die „Deckelung vorerst irrelevant, weil wir aufgrund unserer risikominierenden Einkaufsstrategie derzeit günstigere Preise anbieten können“, sagt Bayer. Der Arbeitspreis beim Strom liege bei 34 Cent. Ziel der Abschläge sei, sagt Koch auf Nachfrage, am Jahresende „bei Plus-Minus Null zu landen“, also weder Nachforderungen an die Kunden haben zu müssen – noch überschüssig gezahltes Geld wieder zurückzahlen zu müssen. Deshalb seien die Preise auch im November angezogen worden, gerade beim Strom.

Sparen ist möglich

Komme die Gaspreisbremse in der geplanten Form, spare ein Durchschnittshaushalt mit einem Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden: Gegenüber dem aktuellen Preisniveau in den jeweils günstigsten Tarifen der Stadtwerke inklusive Soforthilfe aufs Jahr hochgerechnet knapp 1000 Euro. Wer dann noch selbst spare – zehn Prozent, zum Beispiel – sei auf dem Niveau des Preises im Sommer, so Bayer.

Große Aufgabe für die Versorger

Zwar begrüße man die Erleichterungen bei den Energiepreisen, Bayer kritisiert jedoch die Zeitschiene: „Die Situation ist nicht erst seit diesem Herbst bedrohlich. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und den ausbleibenden russischen Gaslieferungen“ sei klar gewesen, „ dass die Preise an den Märkten eklatant steigen werden. Dass nun die Energiewirtschaft mit heißer Nadel die Pläne umsetzen muss, ist für uns eine enorme Belastung.“ Die gesamte Branche müsse „gerade für die angekündigten Preisdeckel komplexe IT-Systeme umprogrammieren, was nicht von heute auf morgen und schon gar nicht ohne Dienstleister zu stemmen ist – das kostet erhebliche Summen.“

Das Geld vom Staat muss fließen

Gerade in Bezug auf die Dezember-Soforthilfe müsse staatlich sichergestellt werden, dass alle Energieversorger den Betrag, um den sie ihre Kunden im Dezember entlasten werden, schnellstmöglich erstattet bekommen. „Sollte sich das verzögern, geraten viele Energieversorger in einen Liquiditätsengpass, weil sie die Energie für Dezember bereits eingekauft und bezahlt haben.“