Sollte ein Unternehmen dauerhaft gegen den Datenschutz verstoßen, wäre auch ein Bußgeld möglich. So ein Fall ist dem Landesamt aber noch nicht bekannt. Die Gastronomen müssten die Adressblätter dann nach Ablauf eines Monats schreddern.
Nachdem bekannt wurde, dass die Polizei in Bayern in mindestens zwei Dutzend Fällen Gästelisten für Ermittlungen nach Straftaten genutzt hat, kündigte der Landesbeauftragte Petri an, diese Fälle genau zu prüfen. Denn die Ermittler greifen nicht nur bei schwersten Verbrechen wie Mord oder Totschlag auf die Listen zu, sondern auch bei weniger schweren Delikten wie Betrug oder Beleidigung. "Wir werden dem nachgehen, soviel steht schon fest", sagte Petri.
Er will herausfinden, ob die Polizei auch bei Bagatelldelikten die Listen einsieht, was der Datenschützer als problematisch ansehen würde. In einem Beleidigungsfall, in dem die Listen herangezogen wurden, gehe es beispielsweise um einen rechtsextremen Hintergrund, erklärte Petri. Es sollen antisemitische Äußerungen gefallen sein. In einem solchen Fall müsse schon genauer hingeschaut werden. Es könne dann auch einen Bezug zu einer organisierten extremistischen Bewegung geben, sagte er. In diesem Fall könnte das Delikt die Bagatellschwelle überschreiten.
Der Datenschutzbeauftragte erklärte, dass Betrugs- oder Diebstahlsdelikte normalerweise im Spektrum der mittleren Kriminalität lägen. Doch solche Fälle könnten nach oben oder unten ausschlagen. Bei einem Betrug könne es um wenige Euro oder sogar eine Milliardensumme gehen. "Das muss man sich ansehen, ehe man sagt, das ist eine Bagatellstraftat oder eine Straftat von einigem Gewicht."