Friedhofsgebühren Das Sterben wird teurer

Die Gebühren für den Friedhof in Poppendorf werden angehoben. Foto: Frauke Engelbrecht

Die Gemeinde Ahorntal ist für den Poppendorfer Friedhof zuständig. Jetzt wurde eine neue Friedhofssatzung verabschiedet und damit verbunden die Anhebung der Gebühren.

 
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Ahorntal - „Die Einrichtungen haben nichts miteinander zu tun“, stellte Peter Thiem (FBA) fest, die Formulierung in der Beschlussvorlage sei so nicht richtig. Wenn die Kommune die Gebühren anhebe, dann, um kostendeckend zu arbeiten und nicht um sich an andere anzupassen. „Grundsätzlich stimme ich aber einer Gebührenerhöhung zu“, so Thiem.

Man muss neu

kalkulieren

Keine Probleme sah Werner Büttner (CSU) mit einer Gebührenerhöhung. „Das ist doch logisch“, sagte er kurz und bündig. Als sinnvoll sah es auch Erwin Neuner (Grüne/ BZA) an, wenn die Friedhofsgebühren für Poppendorf denen der drei anderen angepasst werden. „Und wenn die Kirchen damit nicht zurechtkommen, müssen sie neu kalkulieren“, sagte er.

Preise müssen

einheitlich sein

Wenn ein „Anbieter“ günstiger sei als der andere, könne er ja seine Leistungen anders anbieten, war die Meinung von Daniel Hofmann (FWA). „Eine Gebührenerhöhung ist den Bürgern nur dann vermittelbar, wenn die Preise danach einheitlich sind“, so Bürgermeister Florian Questel.

Neuerlass

der Satzung

Der Gemeinderat stimmte schließlich einem Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung verbunden mit einer Anhebung der Gebühren einstimmig zu. Bisher fielen Grabnutzungsgebühren bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für einen Kindergrabplatz in Höhe von 78 Euro, für eine Reihengrabplatz 157 Euro, für einen Familiengrabplatz 314 Euro und für einen Urnengrabplatz 60 Euro an. Die Nutzungsgebühr für das Leichenschauhaus belief sich auf 25 Euro.

In der neuen Satzung werden die Grabnutzungsgebühren pro Jahr aufgelistet. Für eine Einzelgrabstätte fallen 15 Euro, für eine Doppelgrabstätte 30 Euro, bei übertiefen Grabstätten zusätzlich zehn Euro, bei Kindergrabstätten zehn Euro und bei Urnenendgrabstätten 15 Euro an. Die Nutzungsgebühr für das Leichenschauhaus beträgt künftig 30 Euro.

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