Das Gericht hält einen ganz anderen Verlauf der Dinge für richtig
Sie holen den Rechtsmediziner Wolfgang K., eine Koryphäe in seinem Fach, nochmals in die Wohnung. Er ändert seine Einschätzung: Ein Sturz könne die Wunden am Kopf und die Lage der Leiche in der Wanne nicht erklären. Von da an hätten die Ermittler, so die Richterin in der Urteilsbegründung, „sehr einseitig gearbeitet zulasten von Herrn Genditzki“. Es wurde ihm unterstellt, Frau Kortüm bestohlen zu haben – was sich erwiesenermaßen als falsch herausstellte. Es soll zu einem Streit gekommen sein, in dessen Folge er die Frau auf den Kopf geschlagen habe. Um dies zu vertuschen, habe er sie in der Badewanne ertränkt. Dann soll er zweimal den Hausarzt der Frau angerufen haben, um die Tötung zu gestehen, aber gleich wieder aufgelegt haben. Genditzki soll den Wohnungsschlüssel außen in die Tür gesteckt haben, damit der Pflegedienst den Leichnam findet und nicht er als Hausmeister kommen muss, um die Wohnung zu öffnen. Und, so die Ermittler von einst, Genditzki habe bei Vernehmungen „komisch“ gewirkt.