Für die entsprechenden Freigaben sorgt seit siebzig Jahren die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Wiesbaden. Bei einer Kinoproduktion schauen fünf Prüfer gemeinsam einen Film an. Enthält er keine jugendschutzrelevanten Themen, ist man sich rasch einig, bei strittigen Produktionen wird diskutiert. Das dauert im Schnitt rund 15 Minuten. Kann sich die Runde nicht einigen - ab 6 oder ab 12, ab 12 oder ab 16? -, wird die jeweils strengere Freigabe gewählt.
„Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ sollte im Jahr 2002 erst ab 12 freigegeben werden, was zu vielen Kindertränen geführt hätte. Der Verleih kürzte daraufhin einige der spannendsten Szenen. Die entsprechende Diskussion hatte zur Folge, dass ein sogenanntes Elternprivileg eingeführt wurde: In Begleitung von Erziehungsberechtigten dürfen auch Sechsjährige Filme ab 12 besuchen.