Was soll die Patienten bei den Notfallleitstellen künftig erwarten?
Ein standardisiertes, softwaregestütztes Verfahren, mit dem der Bedarf der Hilfesuchenden ermittelt werden soll. Dabei können etwa einheitliche Fragebögen genutzt werden, mit denen medizinisches Fachpersonal einschätzt, ob jemand sofort behandelt werden muss, einen Hausbesuch braucht oder ob ein Arzttermin etwa am folgenden Montag ausreicht. Auch könnten Ärzte zugeschaltet werden - etwa auch auf telemedizinischem Weg. Wie bisher bereits mit der 116117 geplant, sollen hier künftig auch Termine von Haus- und Fachärzten vermittelt werden.
Was ist im Krankenhaus geplant?
Die Schaffung neuer Integrierter Notfallzentren. Sie sollen von den Patienten als erste Anlaufstelle wahrgenommen werden. Wer direkt in die Klinik geht, soll hier im Notfall schnell versorgt werden. Patienten sollen von dort aus direkt im Krankenhaus aufgenommen oder auch zu ambulanten Ärzten vermittelt werden. Patienten, die in ein Notfallzentrum gehen, sollen dort nicht mehr generell behandelt - sondern sie sollen stärker gesteuert werden. Betrieben werden sollen die Zentren gemeinsam von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen, die bereits heute für die Arztbereitschaft jenseits der Krankenhäuser verantwortlich sind.
Was ist beim Rettungsdienst noch vorgesehen?
Die Versorgung am Unfallort und die Rettungsfahrt sollen als einzelne Leistungen der Krankenkassen finanziert werden. Wegfallen soll die bisherige Regel, dass die Krankenkassen Einsätze nur dann bezahlen, wenn der Transport in die Klinik geht.
Warum ist die genaue Umsetzung der Reformpläne noch ungewiss?
Geplant ist es als umfangreiches Unterfangen. Viele bisherige Zuständigkeiten und Strukturen sollen umgekrempelt werden. So wird eine Grundgesetzänderung erwogen, damit nicht mehr die Länder alleine für den Rettungsdienst zuständig sind. Die Länder sollen aber mehr Rechte und Pflichten bekommen. Sie sollen statt wie bisher die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung der Patientenversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten zuständig sein und die Standorte der entsprechenden Notfallzentren festlegen. Keine genaue Angaben machte Spahn, ab wann das Gesetz gilt und bis wann die geplante neue Struktur umgesetzt ist.
Wie sind die Reaktionen auf die Pläne?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt, dass die Notfallversorgung im Kern in den Kliniken organisiert werden soll - die Kliniken wollen dies aber nicht mit gemeinsamen Betrieben mit den Kassenärztlichen Vereinigungen tun. Und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, verweist darauf, dass derzeit "mit großen Anstrengungen" die 116117 zu einer umfassenden Nummer ausgebaut werde und die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits über 600 Bereitschaftsdienst- oder Portalpraxen betreiben. "Diese Strukturen gilt es sinnvoll zu integrieren", mahnt er. Wie auch die Bundesärztekammer betont zudem auch Gassen: Mehr Ärzte gibt es auch durch neue Strukturen nicht. Spahn dagegen betont, durch einen effizienten Einsatz der Mittel sollten alle profitieren.