Darüber hinaus möchte sie etwa hohe Standards für die berufliche Qualifikation von Finanzberatern beibehalten. Zudem sollen Kleinanleger vor "irreführendem Marketing" geschützt werden. Das gelte auch für Werbung in sozialen Medien oder mithilfe von Prominenten und Influencern.
Wie sieht die Finanzbranche die Pläne?
Die Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnete es als ein "wichtiges Signal", dass zunächst kein vollständiges Provisionsverbot kommen soll. Kritisch zu sehen sei aber das vorgesehene Provisionsverbot für "das in Deutschland weit verbreitete beratungsfreie Geschäft", teilte der Zusammenschluss der fünf großen Bankenverbände mit. Insgesamt würde der Gesetzesentwurf die ursprünglichen Ziele der Kommission wie etwa einen vereinfachten Zugang von Kleinanlegern zum Kapitalmarkt nicht umsetzen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet die Vorschläge zurückhaltend. Zwar sei die gute Nachricht, dass ein generelles Provisionsverbot zunächst vom Tisch sei - ein solches würde die Verbreitung der privaten Altersvorsorge stark hemmen. Insgesamt aber würden die Regeln für die Produktgestaltung und für die Vermittlung von Anlageprodukten rigider und komplexer. "Das Ziel der EU-Kommission, als Teil der Kapitalmarktunion breite Bevölkerungsschichten an die Finanzmärkte zu bringen und ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, werde so erschwert."
Was fordern Verbraucherschützer?
Aus Sicht von Verbraucherschützern entsteht durch Provisionen dagegen ein Interessenkonflikt, der zur Empfehlung teurer oder unpassender Anlagen führen kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Kommissionspläne daher für unzureichend. "Nur ein Provisionsverbot würde das Problem an der Wurzel packen. Stattdessen plant die EU-Kommission, dass die Gesamtkosten bei Finanzprodukten eine staatlich definierte Grenze nicht überschreiten dürfen", sagte Dorothea Mohn, die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. Sie begrüßte die geplante Evaluierung nach drei Jahren: "Sollte sich hierbei zeigen, dass die schädliche Wirkung von Provisionen weiterbesteht, muss die EU dann unmittelbar ein umfassendes Provisionsverbot auf den Weg bringen."
Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC bezeichnete das Provisionsverbot bei beratungsfreien Verkäufen als Fortschritt, bedauerte aber das Fehlen eines vollständigen Verbots.
Wird alles so umgesetzt, wie die Kommission sich das vorstellt?
Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Vorschläge der Kommission müssen nach der Vorlage sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den EU-Ländern beraten werden. Das Parlament muss eine gemeinsame Position finden und auch die EU-Staaten müssen sich auf einen Kompromiss einigen. Anschließend verhandeln dann Parlament und die Länder. Erst wenn sich hier geeinigt wurde, können die neuen Regeln in Kraft treten. Erfahrungsgemäß dauert das mindestens mehrere Monate.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber, bemängelte, dass die Vorschläge für das neue Regelwerk es versäumten Berichts- und Dokumentationspflichten deutlich zu reduzieren. "Das größte Problem für Kleinanleger ist, dass sie förmlich in Papierkram ertrinken, wenn sie ein Finanzprodukt erwerben wollen."