Fragen des Wahl-O-Mat Was ist die Schuldenbremse?

Felix Mahler

Der Wahl-O-Mat für die Bundestagswahl 2021 ist online. Wir horchen nun beim Begriff der „Schuldenbremse“ auf. Was ist das genau und wie steht Deutschland da?

Eine Summe fern aller Vorstellungskraft auf der Schuldenuhr Deutschlands. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Laut dem Bundesfinanzministerium sieht die Schuldenbremse vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Sie ist in Artikel 109 des Grundgesetz verankert. Damit soll die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben gesichert werden. Die Schuldenbremse wurde 2009 eingeführt. Sie legt fest, dass sich Deutschland ab 2016 jedes Jahr mit maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (etwa neun Milliarden Euro) neu verschulden darf.

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Bund, Länder und Gemeinden sowie ihre Extrahaushalte waren Ende 2016 mit rund 2.006 Milliarden Euro verschuldet. Die Staatsschuldenquote Deutschlands war auf dem Weg, fast wieder das Maastricht-Kriterium (EU-Konvergenzkriterium) zu erreichen. Der staatliche Schuldenstand darf hiernach nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Die einmaligen Kosten der Corona-Krise lassen die Staatsverschuldung voraussichtlich wieder auf 75 Prozent steigen. Der aktuell geschätzte Stand der Staatsverschuldung liegt bei 2.723 Milliarden Euro.

Auf diesen Begriff treffen wir am Ende des Wahl-O-Mats. Unter 34. steht: „Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll beibehalten werden“. Wir schauen auch hier auf die sechs großen Parteien. Die CDU, die SPD, die AfD und die FDP setzen einen grünen Haken. Ein rotes Kreuz kommt von den Linken. Die Grünen stehen dem neutral gegenüber. Es ist also jede Positionierung zum Thema vorhanden.