Fragen & Antworten Die Reise fällt aus - was nun?

Von Thomas Wüpper
Viele Menschen sind verunsichert, was in der Corona-Krise aus ihren Reiseplänen wird. In vielen Fällen ist das Geld für bereits gebuchte Reisen nicht verloren. Foto: Bernd Thissen/dpa Quelle: Unbekannt

BERLIN. Viele Urlaubspläne hat die Pandemie zunichte gemacht. Und viele Veranstalter und Reisebüros fürchten um ihre Existenz. Denn Millionen Reisen fallen aus, Anzahlungen müssen zurückerstattet werden. Gehen Anbieter zuvor Pleite, können Kunden ihr Geld verlieren. Die Verunsicherung ist groß. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher ihre wichtigsten Rechte kennen und die Lage realistisch einschätzen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

 
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Meine gebuchte Reise fällt aus. Was soll ich tun?

Erst mal klären, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben, also mindestens zwei verbundene Leistungen wie Flug und Hotel beim gleichen Anbieter. Dann haben Sie gute Karten: Pauschalreisen bis Ende April fallen aus, denn mindestens so lange gilt voraussichtlich die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts vom 17. März. Veranstalter haben die Reisen abgesagt und müssen den Kunden ihr Geld binnen 14 Tagen zurückerstatten. Zusätzlicher Schadenersatz stehe Touristen in der Regel aber nicht zu, betont die Stiftung Warentest.

 

Ich habe Flug, Hotels, Rundreise und Mietwagen selbst  organisiert. Welche Ansprüche habe ich?

 Das hängt von den jeweiligen Verträgen mit den Anbietern ab. Hat die Airline den Flug gestrichen, kann man den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Ob es auch eine Entschädigung für entstandene Kosten gibt, ist teils strittig. Bei Hotels, Ferienwohnungen und Mietautos, die online direkt im Gastland gebucht wurden, gilt dortiges Recht. Streitfälle vor Gericht können dann kompliziert und teuer werden. Es lohne sich, einen Blick auf die Website der Anbieter zu werfen, rät das Europäische Verbraucherzentrum. Oft gelten in besonders betroffenen Urlaubsländern wie Italien, Spanien und Frankreich Sonderregeln. Verbraucherzentralen können weiterhelfen.

 

Meine Reise findet erst im Sommer statt. Kann ich kostenlos stornieren?

Ein kostenloses Storno ist für Kunden bei außergewöhnlichen Umständen möglich. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als solcher Umstand. Bei abgesagten Reisen bis Ende April ist die Rechtslage weitgehend klar, hier muss der volle Reisepreis erstattet werden. Niemand weiß derzeit, wann die Corona-Krise vorbei ist. Wer spätere Reisen jetzt selbst storniert, muss laut weiterhin geltendem Vertrag meist hohe Stornogebühren zahlen. Dann gibt es nur einen Teil der Vorauszahlung zurück. Besser ist es, abzuwarten oder gleich kostenlos umzubuchen, was viele Anbieter ermöglichen. Am besten Reisebüro oder Veranstalter kontaktieren.

 

Meine Reise wurde abgesagt. Ich will mein Geld zurück, soll aber nur einen Gutschein erhalten. Welche Ansprüche habe ich? 

Die Rechtslage ist laut Paragraph 651 BGB eindeutig: Der Reisepreis muss binnen 14 Tagen zurückerstattet werden. Die Reisebranche fordert von der 
Bundesregierung – wie von einigen anderen Ländern auch –, wegen Corona eine befristete Regelung einzuführen, dass auch 
Gutscheine genügen. Verbraucherschützer sind strikt dagegen, denn wenn der Anbieter insolvent wird, ist der Gutschein wertlos. Diskutiert werden aktuell eine staatliche Absicherung von Stundungen und Gutscheinen sowie ein Notfonds, damit Reiseunternehmen die schwere Zeit überstehen. Noch gibt es dazu aber keine Entscheidung.

Kann mein Anbieter pleitegehen?

Das Risiko besteht. Nach Angaben der Tourismusverbände in einem Brandbrief an Kanzlerin Merkel führen die Reiseverbote bis Ende April zu Rückzahlungen von 4,5 Milliarden Euro an die Kunden. Es drohe eine massive Insolvenzwelle, und „Millionen von Kunden würden am Ende leer ausgehen“, da die Insolvenzabsicherung auf lediglich magere 110 Millionen Euro begrenzt sei. Das mussten leidtragende Kunden schon vor der Corona-Krise bei der Pleite von Thomas Cook erfahren, von ihren Vorauszahlungen bekamen sie nur einen geringen Teil vom Insolvenzverwalter zurück. Allerdings sprang dann der Staat ein, der aber bis heute eine bessere Absicherung von Vorauszahlungen versäumt hat.

 

Mein Reisebüro bittet mich, auf Rückzahlung zu verzichten und umzubuchen. Welches Risiko trage ich dabei?

Wenn der Anbieter insolvent wird, ist das Geld verloren. Andererseits wollen viele Kunden den Reiseberater ihres Vertrauens in der Krise unterstützen. Wer umbuchen und auf sofortige Rückzahlung verzichten kann, sollte das tun. Marktführer Tui wurden bereits 1,8 Milliarden Euro Rettungskredit zugesagt, damit sollte zumindest dieser Konzern vorerst über die Runden kommen. Auch die gesamte Tourismusbranche in Deutschland profitiert von den sehr umfangreichen Corona-Hilfen und Kurzarbeitergeld. Reisebüros mit ihren schmalen Margen und wenig Rücklagen droht dennoch das Aus, wenn das Neugeschäft ausbleibt und sie zudem bei Stornos bereits erhaltene Provisionen für gebuchte Reisen zurückzahlen müssen.