Nach der Flucht des im Bezirkskrankenhaus Bayreuth (BKH) untergebrachten Gewaltverbrechers Omar Z. kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth bestätigte Informationen dieser Redaktion, wonach Z. ein abgelehnter Asylbewerber war. Marokko gilt nach Paragraf 29a des Asylgesetzes seit 2014 als sicherer Herkunftsstaat. Hier könnten die Gründe für die Ablehnung des Antrags von Z. liegen.
Flüchtiger aus dem BKH Neue Details zu Omar Z. - Asylantrag abgelehnt
Otto Lapp und Minou Heller 03.11.2025 - 18:00 Uhr