Firmenchef will keine Beiträge zahlen – Überraschender Rückzug vor Verwaltungsgericht Klage gegen IHK-Zwang scheitert

Von Peter Engelbrecht

Ein schnelles Ende nahm die Klage eines Gewerbetreibenden gegen die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth: Der Chef einer Spezial-Baumpflegefirma aus dem Landkreis Kronach nahm seine Klage überraschend zurück, das Verfahren wurde eingestellt.

Das IHK-Gebäude in Bayreuth. Foto: Karl Heinz Lammel/Archiv Foto: red

Der Kläger betreibt im Landkreis Kronach einen Betrieb für Baumpflege und -fällung mittels einer speziellen Seilklettertechnik. Die IHK hatte ihn 2013 und 2015 zur Beitragszahlung herangezogen, weil er gewerbesteuerpflichtig ist. Der 40-Jährige wandte sich nun gegen diesen Bescheid und machte geltend, die Pflichtmitgliedschaft bei einer IHK sei verfassungswidrig. Außerdem sei er als Handwerker und nicht als Gewerbetreibender tätig.

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Die IHK hatte dem Mann im Februar 2015 einen Kostenbescheid für fällige Beiträge für die Jahre 2013 und 2015 über jeweils 45 Euro geschickt. Er hatte allerdings bestritten, in den Zugehörigkeitsbereich der IHK zu gehören, erläuterte die Vorsitzende Richterin der 4. Kammer, Angelika Janßen, die Vorgeschichte. Der Kläger hatte seine Firma 2010 als Einzelunternehmen gegründet, beschäftigt vier Mitarbeiter und bietet unter anderem Großbaumpflege mittels Seilklettertechnik, Spezialfällungen und das Ausschneiden von Bäumen an. Das Finanzamt habe für ihn 2013 einen Gewerbesteuermessbetrag von null festgesetzt, erläuterte Janßen. Im Einkommensteuerbescheid aus dem gleichen Jahr seien Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb berücksichtigt worden.

Wer gewerbesteuerpflichtig sei, der müsse als Gewerbetreibender IHK-Mitgliedsbeiträge zahlen, erläuterte die Richterin die Vorgaben. Die Gewerbesteuerpflicht sei im Grunde bei dem Kläger gegeben, deshalb habe er IHK-Beiträge zu zahlen. Eine Gewerbesteuerzahlung sei 2013 nicht festgesetzt worden, erwiderte Rechtsanwalt Josef Geiger aus Kronach. Dies könne sich von Jahr zu Jahr ändern, konterte Richterin Janßen. Geiger sprach von einer IHK-Zwangsmitgliedschaft, aus der sein Mandant keinerlei Vorteile habe. In seinem Beruf gebe es keine Auszubildende und keine Abschlussprüfungen durch die IHK, erläuterte der Firmenchef. Auch gebe es für ihn keine Möglichkeit, die Angebote der IHK zu nutzen. „Ich muss zahlen ohne Gegenleistung“, klagte der Mann aus dem Landkreis Kronach.

Hilfe auch bei Schwindlern

IHK-Justiziarin Gabriele Hohenner verwies hingegen auf den „Leistungskatalog von A bis Z“. Die Kammer biete auch viele andere Sachen an, etwa Stellungnahmen zur örtlichen Bauleitplanung oder beratende Tätigkeit bei Problemen mit Adressbuchschwindlern. Laut Gesetz aus dem Jahr 1956 seien die Industrie- und Handelskammern eine Interessenvertretung für alle gewerblichen Unternehmen, nähmen vom Staat übertragene Aufgaben wahr, etwa im Bereich Berufsausbildung. Die Kammern seien als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessenvertretung für alle Branchen und im Gesamtinteresse der Wirtschaft tätig. Nach diesen Ausführungen nahm der Rechtsanwalt die Klage zurück. Das Verfahren werde eingestellt, der Kläger trage die Kosten des Verfahrens, verkündete die Richterin. Sie setzte den Streitwert auf 90 Euro fest.

Der Firmenchef sagte nach der Verhandlung gegenüber unserer Zeitung, die Gemeinden meldeten Gewerbeanmeldungen automatisch an die IHK weiter. Er habe 2013 keine Gewerbesteuer gezahlt und dennoch den Mindestbeitrag von 45 Euro an die IHK zahlen sollen, bekräftigte er. Sein Beruf Baumpfleger mittels Seilklettertechnik sei kein Ausbildungsberuf, deshalb könne er keinen Lehrling einstellen. Die Zwangsbeiträge an die IHK ohne Gegenleistung seien auch bei vielen seiner Kollegen, die Einzelunternehmer sind oder eine kleine Firma haben, ein großes Ärgernis.