128 Aktenseiten werden zum Beweisthema
Volker Beermann, der Hauptverteidiger des ehemaligen NKD-Chefs, hat sich schon vor Wochen aus dem Untreueprozess verabschiedet: Der Jurist aus Bayreuth ist ernstlich erkrankt. Beermann hat, wie berichtet, großen Ärger am Hals. In Hof ist eine Anklage gegen ihn bei Gericht eingereicht worden wegen angeblicher Veruntreuung von Mandantengeldern. Im Geldwäscheverfahren im Zusammenhang mit dem Fall NKD wird er als Beschuldigter geführt. In Cottbus wird gegen Beermann wegen des Verdacht der Untreue bei einem Firmenverkauf ermittelt. Wegen des Cottbusser Verfahrens gab es Ende August in Beermanns Anwaltskanzlei eines Durchsuchung, bei der der Finanzermittler der KPI/Z ursprünglich der Cottbusser Oberstaatsanwältin Elvira Klein nur Amtshilfe leisten sollte. Weil es, so sagt der Kriminaler im Zeugenstand, in Beermanns Kanzlei „ziemlich chaotisch“ aussah, wurden bei der Razzia mehr Akten gesichtet als in einer ordentlichen Kanzlei erlaubt gewesen wäre, sprich: Den Ermittlern fielen auch NKD-Verteidigerunterlagen in die Hände. Ein Dokument hat die Hofer Staatsanwaltschaft per Gerichtsbeschluss von den Cottbusser Kollegen angefordert: Eine 128-seitige Liste, von der die Verteidiger vermuten, sie könne entlastende beweis im Prozess enthalten: Jene Preisinformationen, für die der ehemalige NKD-Chef Krause die 3,7 Millionen Euro bezahlt haben will. Die 128 Seiten werden im weiteren Prozessverlauf sicher noch eine Rolle spielen.