Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat am Dienstag die geplanten Zuweisungen aus dem Finanzausgleich bekannt gegeben. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) fördert der Freistaat Hochbaumaßnahmen, insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten.