Feuerwehr muss Erste Hilfe leisten

Die Feuerwehr muss bei bestimmten Notfällen Erste Hilfe leisten. Foto: Archiv Foto: red

Die Feuerwehren müssten immer häufiger Erste Hilfe leisten, berichtete Kreisbrandrat Hermann Schreck auf der Kommandantendienstversammlung in Weidenberg. Das kann Probleme geben.

 
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Die Wehren würden immer dann alarmiert, wenn der Rettungsdienst nicht zeitgerecht an der Einsatzstelle eintreffen kann und beim Patienten eine Reanimation notwendig ist, eine Bewusstlosigkeit oder eine starke Blutung vorliegt. „Es kann jede Feuerwehr treffen, auch kleine. Der Alarm erfolgt ohne Berücksichtigung der Ausrüstung und Ausbildung“, erläuterte Schreck. Dies sei gerade bei kleinen Feuerwehren „da und dort schwierig“.

Er wolle deshalb bei den 33 Kommunen im Landkreis anfragen, um zu ermitteln, welche Feuerwehr solche Einsätze in Zukunft leisten kann. Bei Feuerwehren, die mit Defibrillatoren (mit Elektroschocks wird der normale Herzrhythmus wieder hergestellt) oder Rettungsspreizer ausgestattet sind, gehe er davon aus, dass diese Einsätze abgedeckt werden können.

Kommunen müssen zahlen

Allerdings sollten die Kommunen hier eine klare Aussage treffen. Denn die Einsätze seien keine Pflichtaufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, die Kosten dafür müssten durch die Städte und Gemeinden alleine getragen werden. „Außerdem muss die Feuerwehr auch in der Lage sein, diese Herausforderungen schultern zu können“, erklärte Schreck. Ein normaler Erste-Hilfe-Kurs, den interessierte Bürger absolvieren, umfasse eine Ausbildung von neun Stunden. Die speziellen Kurse für Feuerwehrleute dauern hingegen 16 Stunden. eng

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