„Da fällt uns die Farbe von den Wänden.“
Nach welchen Kriterien die Schlösserverwaltung aus den Anfragen der Konzertveranstalter auswählt? Laut Cordula Mauß sind denkmalpflegerische Kriterien bei der Vergabe entscheidend. Veranstaltungen, bei denen man in das Denkmal eingreifen müsste, etwa durch das Verlegen von Kabeln, sind nicht vorstellbar. „Was nicht geht ist elektronische Musik. Da fällt uns die Farbe von den Wänden“, sagt die Sprecherin der Schlösserverwaltung. In einer Mitteilung aus München heißt es: „Prinzipiell steht das Opernhaus allen Veranstaltern offen, die die dem besonderen Opernhaus geschuldeten Anforderungen einhalten können: Die Veranstaltungen müssen konservatorisch/denkmalpflegerisch unbedenklich sein, so sind etwa bauliche Eingriffe oder die klimatisch bedenkliche Winterbespielung nicht möglich.“ Auch müssten die Veranstaltungen zum Charakter des Hauses passen, also Kulturveranstaltungen sein. Zudem müssten die für die Produktionen erforderlichen Umbau- und Probezeiten mit den Schließzeiten des Museumsbetriebs harmonieren. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Programm der jeweiligen Konzerte bestimmen wir nicht.“