Im aufgeklärten Mitteleuropa sollte es unstrittig sein: Frauen und Männer haben dieselben Rechte. Dies ist schließlich im Grundgesetz verbrieft, wo es in Artikel 3 heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft oft genug noch eine Lücke, leider.