Felssicherung Gemeinde muss zahlen
Von Peter Engelbrecht 16.09.2020 - 19:27 Uhr
BAYREUTH. Der Markt Gößweinstein darf die gut 13.000 Euro Kosten für Felssicherungsarbeiten von einer Grundbesitzerin im Wege einer Pfändung beziehungsweise Vollstreckung nicht einfordern. Das entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth.
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