Felssicherung Gemeinde muss zahlen

Von Peter Engelbrecht
Dieser Felsen im Bereich der Marktgemeinde Gößweinstein wurde für gut 13 000 Euro gesichert. Die Kosten hat die Gemeinde zu tragen, entschied das Verwaltungsgericht. Foto: Ralf Münch Foto: Magdalena Dziajlo

BAYREUTH. Der Markt Gößweinstein darf die gut 13.000 Euro Kosten für Felssicherungsarbeiten von einer Grundbesitzerin im Wege einer Pfändung beziehungsweise Vollstreckung nicht einfordern. Das entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth.

 
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