Familienstreit vor Gericht Blaues Auge für den Stiefvater?

Stephan Herbert Fuchs

Wasser abgestellt. Kündigung der Wohnung. Zwischen einem Kulmbacher und seinem Stiefvater kracht es schon seit längerem. Die Richter verpasst dem Angeklagten nun einen – kleinen – Denkzettel.

 
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  Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Kulmbach - Weil er beim Auszug aus seiner Einliegerwohnung im Landkreis seinem Stiefvater einen heftigen Faustschlag verpasst haben soll, musste sich ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Obwohl der Stiefvater aus der Auseinandersetzung ein blaues Auge davon trug, wurde das Verfahren aufgrund besonderer Umstände vorläufig eingestellt. Zum einen stritt der Angeklagte den Schlag ab, zum anderen ist nach dem Auszug vor rund einem Jahr mittlerweile Ruhe eingekehrt.

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Schon Tage zuvor soll der Angeklagte seinem Stiefvater einen heftigen Schlag verpasst haben, sodass dessen Lippe aufplatzte. Hintergrund sei die Kündigung der Einliegerwohnung gewesen, hieß es in der Anklage. Das Gericht konnte dies allerdings so nicht mehr feststellen, weil der Angeklagte darauf beharrte, dass er zu keinem Zeitpunkt gewalttätig worden sei.. „Ich habe ihm keinen körperlichen Schaden zugefügt, definitiv nein“, so der 41-Jährige, der sich als absolut friedliebenden Menschen beschrieb. Woher dann die aufgeplatzte Lippe kam, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. Der Stiefvater habe sich selbst auf die Lippe gebissen, behauptete der Angeklagte. Der 60 Jahre Mann hatte an den Vorfall seltsamerweise keinerlei Erinnerung mehr.

Wohl aber an den Faustschlag. Völlig unvermittelt habe der 41-Jährige im vergangenen Jahr am 5. Dezember nachmittags gegen 15 Uhr zugeschlagen und ihn dabei voll am Auge getroffen. Rund drei Wochen sei das Auge blau gewesen. Wieder einmal war es um den Auszug aus der Wohnung gegangen. Dem Stiefsohn sei bereits gekündigt und die Schlösser seien ausgetauscht gewesen, als er plötzlich wieder auftauchte, angeblich, um etwas zu holen. Deshalb wollte der Stiefvater den Angeklagten nicht in die Wohnung lassen.

Der allerdings wollte über ein Küchenfenster ins Erdgeschoss gelangen. So sei es nicht nur zu dem Faustschlag gekommen, sondern auch dazu, dass mehrere Teller zu Bruch gingen und die Jalousie beschädigt wurde.

Die Verhandlung brachte auch zu Tage, dass der Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Stiefvater schon seit längerem schwelt. „Das Verhältnis sei schon immer schwierig gewesen“, sagte der 41-Jährige. Die Polizei sei schon zuvor immer wieder mal vor Ort gewesen, um zu schlichten. Inwiefern Alkohol dabei eine Rolle spielte, wurde in der Verhandlung nicht geklärt.

Sogar das Wasser soll der Stiefvater kurz vor der Tat bereits abgestellt haben. Nachdem er nun auch mit der Mutter des Angeklagten in Trennung lebt, stehe das Haus mittlerweile zur Versteigerung.

So ganz ohne Auflage wollten Richterin Sieglinde Tettmann und der Vertreter der Staatsanwaltschaft die vorläufige Einstellung dann doch nicht durchgehen lassen. Da der Angeklagte auch keine Vorstrafen hat, einigte man sich darauf, dass er als eine Art Denkzettel 200 Euro als Geldauflage an das Kulmbacher Tierheim überweisen muss.