Kulmbach - Weil er beim Auszug aus seiner Einliegerwohnung im Landkreis seinem Stiefvater einen heftigen Faustschlag verpasst haben soll, musste sich ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Obwohl der Stiefvater aus der Auseinandersetzung ein blaues Auge davon trug, wurde das Verfahren aufgrund besonderer Umstände vorläufig eingestellt. Zum einen stritt der Angeklagte den Schlag ab, zum anderen ist nach dem Auszug vor rund einem Jahr mittlerweile Ruhe eingekehrt.