Fall Peggy Polizei hörte Betreuerin von geistig Behindertem ab

Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Bei den Ermittlungen im Mordfall Peggy ist auch die Betreuerin eines freigesprochenen Tatverdächtigen von der Polizei abgehört worden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Abhörmaßnahmen seien vom Gericht angeordnet worden, sagte der leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth, Martin Dippold, am Montag. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Nürnberger Nachrichten“.

Die damals neun Jahre alte Peggy Knobloch war im Jahr 2001 nahe ihres Heimatortes Lichtenberg (Landkreis Hof) verschwunden. Erst 2016 war ihre Leiche gefunden worden. Wer das Mädchen umbrachte, konnte die Polizei bis heute nicht klären.

Im Zuge der Ermittlungen war ein geistig behinderter Mann ins Visier der Ermittler geraten, der dann auch - zu Unrecht - verurteilt wurde. Nachdem das Verfahren im Jahr 2014 wieder aufgenommen worden war, wurde er freigesprochen. Zunächst hatte der Mann nicht einmal einen Betreuer zur Seite bekommen, seine Aussagen erfolgten in Teilen ohne Hinzuziehung eines Anwaltes und ohne Tonbandmitschnitte.

Die nach seiner Verurteilung dem heute 41 Jahre alten Mann zur Seite gestellte Betreuerin Gudrun Rödel zeigte sich wenig überrascht von den jetzt bekanntgewordenen Abhörmaßnahmen. „Dass sie gegen mich eine Überwachung geschaltet haben, ist sonnenklar!“, sagte sie der Zeitung. Die Frau kämpft um eine Rehabilitierung für ihren Schützling. Außerdem hatte sie immer wieder die Schlampigkeit der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen angeprangert.

Autor

Bilder