Fahrlässige Tötung Ein Jahr Haft auf Bewährung nach Explosion bei BASF

Er arbeitete beim Chemieriesen BASF an einer falschen Leitung und löste so unabsichtlich eine verheerende Explosion aus. Fünf Menschen starben. Ein Gericht hat den inzwischen 63 Jahre alten Arbeiter nun verurteilt - ins Gefängnis muss er aber nicht.

 
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Im Prozess um das BASF-Explosionsunglück mit fünf Toten ist der Angeklagte zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: Einsatzreport Südhessen Foto: dpa

Frankenthal - Knapp drei Jahre nach einem schweren Explosionsunglück auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF in Ludwigshafen ist der Angeklagte zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Das Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 63 Jahre alte Mann bei Reparaturarbeiten im Oktober 2016 eine falsche Leitung angeschnitten hatte. Es kam zu einer verheerenden Explosion, bei der fünf Menschen starben und 44 weitere verletzt wurden. Unter den Toten waren vier Mitarbeiter der Werksfeuerwehr.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der Angeklagte am Unglückstag eine Art Blackout hatte. Der 63 Jahre alte Mann aus Bosnien-Herzegowina sagte vor Gericht, keinerlei Erinnerung zu haben, nicht einmal daran, dass er selbst in Flammen gestanden hatte. "Das war der schwerste Tag in meinem Leben. Das hat mein Leben kaputt gemacht", erklärte er.

Verurteilt wurde der Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Gericht entsprach in seinem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verlangt, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger des 63-Jährigen hatte dagegen einen Freispruch oder im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe von maximal sechs Monaten gefordert.

Die Nebenkläger hielten diese Strafen dagegen nicht für hoch genug. Sie beantragten zweieinhalb Jahre Haft. Thema in dem Prozess war auch eine mögliche Mitverantwortung von BASF wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen.

Seit dem 5. Februar war das Unglück vor dem Landgericht strafrechtlich aufgearbeitet worden. Nach Angaben von Gerichtssprecher Christian Bruns sagten 28 Zeugen in dem Verfahren aus, neun Sachverständige wurden befragt.