Fachärztin schlägt Alarm: Kauf von Praxen durch Kassenärztliche Vereinigung würde Situation verschärfen Müssen Patienten länger warten?

Von Peter Engelbrecht

Der geplante Aufkauf von Praxen ab 2015 durch die Kassenärztliche Vereinigung bei einer bestimmten Überversorgung könnte die Wartezeiten der Patienten verlängern. Das fürchtet die Bayreuther Internistin und Lungenärztin Dr. Angelika Reich.

Wie lange müssen künftig Patienten auf einen Arzttermin warten? Foto: red

Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bringe den Ärzten im kommenden Jahr „neues Ungemach“, warnte Reich. Bei einem Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent könnten Praxen von Haus- und Fachärzten, deren Betreiber in Pension geht, von der Kassenärztlichen Vereinigung aufgekauft werden. „Das heißt, immer weniger Facharztpraxen sollen immer schneller Termine vergeben“, betonte Reich. „Wie soll das gehen?“

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Das Geld für die Abwicklung der überzähligen Praxen solle von der Kassenärztlichen Vereinigung „aus unserem Honorartopf bezahlt werden. Wir zahlen also unsere eigene Abwicklung.“ Der Preis richte sich nach dem Marktwert, „wie groß ist der Wert einer nicht mehr verkäuflichen Praxis?“, fragte die Fachärztin.

Sollte das umgesetzt werden, würden sich die Probleme mit den Wartezeiten „dramatisch verschärfen“. Wie lange die Wartezeiten aktuell in ihrer Praxis sind, wollte sie nicht mitteilen. Wir hatten kürzlich über einen empörten Patienten berichtet, der auf eine Routineuntersuchung beim Hautarzt in Bayreuth fünf Monate lang waren sollte. Nach einer Beschwerde besorgte ihm seine gesetzliche Krankenkasse einen Termin bei einem anderen Hautarzt in der Stadt innerhalb von zwei Wochen.

Die Befürchtungen sind bekannt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hatte sich in einem offenen Brief im Oktober 2014 an Kommunalpolitiker gewandt und davor gewarnt, dass laut dem Gesetzentwurf künftig freiwerdende Arztsitze in Regionen, die als überversorgt gelten, von der Kassenärztlichen Vereinigung verpflichtend aufzukaufen seien. „Angesichts des bekannten und zunehmenden Ärztemangels nicht nur in ländlichen Räumen wäre ein per Gesetz verordneter Aufkauf geradezu widersinnig“, warnte KVB-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Krombholz.

Legt man die Versorgungsquote von 110 Prozent zugrunde, wären nach den Berechnungen der KVB allein in Oberfranken 255 Ärzte überflüssig. Davon sind 32 Hausärzte, 151 Fachärzte und 72 spezialisierte Fachärzte. Oberfranken liegt bei der Gesamtzahl der angeblich überflüssigen Ärzte unter allen sieben Regierungsbezirken auf dem letzten Platz. Allein in München wären nach den Berechnungen 1430 Ärzte überflüssig, in Oberbayern wären es 913 Mediziner. Von dem Problem scheinen hauptsächlich Ballungsräume betroffen zu sein.

Welches Ziel hat der Gesetzentwurf? Die Überversorgung solle abgebaut, zugleich sollten die Anreize für Ärzte zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten verbessert werden, erläuterte Sebastian Gülde vom Bundesgesundheitsministerium in Berlin. „Das zentrale gesundheitspolitische Ziel ist, flächendeckend eine am Bedarf orientierte medizinische Versorgung sicherzustellen“, betonte er. Derzeit könnten die paritätisch besetzten Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen Anträge auf Nachbesetzung einer Praxis ablehnen, wenn diese aus Versorgungsgründen nicht mehr notwendig sei. Künftig soll aus der Kann- eine Soll-Regelung werden. Hintergrund sei, dass die Zulassungsausschüsse von der Kann-Regelung kaum Gebrauch gemacht hätten.

Info: Der Versorgungsgrad in Stadt und Landkreis Bayreuth liegt bei Urologen derzeit bei 133,5 Prozent, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit. Bei Augenärzten liegt die Quote demnach bei 151,9 Prozent, bei Hausärzten in Bayreuth bei 122,1 Prozent.