Dresden (dpa/sn) - Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat ihre Informationspraxis zum Hauseinsturz in Görlitz verteidigt. Zuvor war Kritik laut geworden, dass die Ermittlungsbehörde Hinweise zu den Tatverdächtigen nicht früher veröffentlichte. Bei der Pressearbeit hätten die Strafverfolgungsbehörden zu jedem Zeitpunkt zwischen den schutzwürdigen persönlichen beziehungsweise privaten Interessen der Tatverdächtigen und dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung abzuwägen, teilte die Behörde auf Anfrage mit.