Eigentlich hätte sich der Gaststätten-Betreiber aus dem Landkreis Kulmbach am Mittwoch gleich zweimal vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth verantworten sollen. Beide Termine wurden jedoch abgesagt, weil sich der Wirt und die früheren Mitarbeiter mit einem Vergleich geeinigt haben. Das bestätigt Stefan Nützel, Direktor des Bayreuther Arbeitsgerichts, auf Anfrage unserer Redaktion.