Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner kommentierte: "Metsola hat die Korruptionsbekämpfung im Parlament zur Chefinnensache erklärt. Sie muss entsprechend liefern und kann bei der Stärkung der Transparenz nicht sofort kneifen, wenn es um ihre persönlichen Reisen und Vorteile geht."
Muss Metsola nun gegen sich selbst ermitteln?
Metsola hatte zu der Reise ins Burgund erstmals am 11. Januar eine Erklärung abgegeben, nachdem das Parlament zuvor von einem Korruptionsskandal erschüttert worden war. Sie gab dabei allerdings nicht an, dass sie bei dem Trip von ihrem Partner begleitet wurde. Parlamentsregeln zufolge hätte sie die Reise eigentlich bereits Ende November des vergangenen Jahres erklären müssen. Metsola argumentiert nun, dass andere Parlamentspräsidenten Reisen ebenfalls nicht öffentlich gemacht haben.
Aus ihrem Umfeld wird zudem darauf verwiesen, dass auch die frühere deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel schon zu Gast bei der Weinbruderschaft Confrèrie des Chevaliers du Tastevin war. Der Besuch im November 2021 erfolgte allerdings gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und wurde vom französischen Elyséepalast zur Verabscheidung Merkels als Kanzlerin organisiert. Zudem übernachtete die CDU-Politiker nicht am Ort.
Ob Metsola nun Konsequenzen drohen, war zunächst unklar. Theoretisch könnten Sanktionen verhängt werden. Einen Automatismus gibt es allerdings nicht. Zuständig ist eigentlich die Parlamentspräsidentin.
Verspätete Liste mit Geschenken
Zudem hat Metsola 125 Geschenke entgegen der Regeln für Abgeordnete zu spät öffentlich gemacht. Dies war vor wenigen Tagen bekannt geworden. Die meisten Präsente gab die Politikerin der Auflistung zufolge zur Verwahrung der Parlamentsverwaltung oder lagerte sie in ihrem Büro. Bei letzteren handelte es sich zum Beispiel um Bilder, Vasen und Bücher. Ein Sprecher betonte: "Die Präsidentin nimmt im Namen der Institution Geschenke entgegen. Sie behält diese nicht." Zudem hatte er betont, die Transparenz steigern zu wollen.
In dem Korruptionsskandal im EU-Parlament geht es um mutmaßliche Einflussnahme aus Katar und Marokko auf politische Entscheidungen des Europaparlaments. Die Justiz legt unter anderem der damaligen Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Korruption zur Last.