Verhaltene Freude auf der einen, Ablehnung auf der anderen Seite: Das von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossene „Naturschutzgesetz“, auch Umweltschutzgesetz genannt, verfolgt große Ziele: Es verpflichtet nämlich die EU-Länder unter anderem dazu, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme. Die Absicht sei begrüßenswert, sagt Johannes Lüers, vom Bund Naturschutz. Die Umsetzung dürfte manchen Ländern hingegen schwerfallen. Harald Köppel, Geschäftsführer des Kreisverbandes Kulmbach im Bayerischen Bauernverband (BBV), sieht in dem neuen Gesetz vor allem eines: Nachteile für die Landwirtschaft.